Schauprozess gegen die Ulm 5 geht weiter: Weg mit § 129
In der letzten Woche fand der 14. Prozesstag gegen die Ulm 5 statt. Die Aktivist:innen mussten die Verhandlung hinter Sicherheitsglas verbringen, getrennt von ihren Anwält:innen. Nur eine von vielen groben Verletzungen grundlegender Rechte. Merz findet das völlig in Ordnung.
Seit Monaten sitzen die fünf Aktivist:innen in Untersuchungshaft. Im September 2025 sind sie beim israelischen Rüstungsunternehmen Elbit eingedrungen und haben dort Rüstungsgüter beschädigt, die für den Genozid in Gaza eingesetzt werden sollten. Ihnen wird unter anderem Sachbeschädigung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft Teil der Gruppe Palestine Action Germany sein.
Palestine Action Germany wird von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als Ableger von Palestine Action Global angesehen. Palestine Action Global wurde bereits im Juni 2025 in Großbritannien verboten, nachdem Aktivist:innen in einen Luftwaffenstützpunkt eingedrungen waren und – kein Witz – Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht hatten. Über 3000 Menschen wurden seitdem in Großbritannien wegen Unterstützung der Gruppe festgenommen. Gegen 1200 Aktivist:innen laufen zurzeit Verfahren unter dem Terrorismus-Gesetz (Terrorism Act), verurteilt wurde noch niemand.
Seit September sitzen die Aktivist:innen der Ulm 5 in Untersuchungshaft. Elf Monate also bereits. Dort müssen sie täglich bis zu 23 Stunden in Isolation verbringen, lediglich ein bis zwei Stunden Besuchszeit werden ihnen im Monat (!) zugestanden. Die Zellen sind insbesondere im Sommer völlig überhitzt. Isolationshaft wurde vom ehemaligen UN-Sonderberichterstatter Juan Ernesto Méndez als Folter bezeichnet. Das Verfahren wird im August fortgesetzt und bis Januar verlängert. Ursprünglich sollte Ende Juli eine Entscheidung fallen.
Im Verhandlungssaal wird das Bild nicht besser. Im Hochsicherheitssaal von Stammheim betreten die Aktivist:innen den Gerichtssaal in Handschellen, die ihnen erst im Saal abgenommen wurden. Sie sitzen hinter Sicherheitsglas, getrennt von ihren Anwält:innen und getrennt vom Publikum. Zwischen den Aktivist:innen und den Anwält:innen stand am Mittwoch sogar noch ein Mikrofon. Eine vertrauliche Kommunikation ist so nicht möglich. Wie immer sind zahlreiche Unterstützer:innen zum Verhandlungstag erschienen. Am Mittwoch wurden die Aktivist:innen mit einem bewegenden Lied von den Besucher:innen begrüßt.
Eine Woche zuvor reisten zudem sieben irische Abgeordnete aus dem irischen und dem EU-Parlament zum Prozess an. Die Delegation war parteiübergreifend, um über den Prozess und die Haftbedingungen zu berichten, da bereits international vermehrt Kritik an den Umständen des Verfahrens aufgekommen war, unter anderem auch durch Amnesty International. Ein Aktivist ist zudem irischer Staatsangehöriger. Doch auch die Abgeordneten haben selbst erfahren müssen, wie autoritär die deutsche Justiz in diesem Staat vorgeht. So wurde ihnen das Mitführen von Stiften in den Verhandlungssaal untersagt. Sofern das Gericht keine stichhaltigen Beweise hatte, dass mit den Stiften schwere Straftaten begangen werden sollten, ging es dabei wohl eher darum, die Dokumentation des Prozesses für die Parlamentarier:innen zu erschweren. Noch absurder: Bereits den Verteidiger:innen wurde das Mitführen von Stiften in den Gerichtssaal untersagt.
Im Juni sprach der Rechtsanwalt Mathes Breuer vor dem EU-Parlament und bezeichnete den Prozess als “Schauprozess”. Breuer ist der Anwalt von Leandra, einer Beschuldigten der Ulm 5. Den gleichen Begriff nutzte auch der irische Abgeordnete von People Before Profit – Solidarity Richard Boyd Barrett nach seinem Besuch in Deutschland.
Bei einem Staatsbesuch in Dublin wurde Friedrich Merz auf das Verfahren angesprochen. Er verteidigte das Verfahren als rechtsstaatlich und die deutsche Justiz als unabhängig. Auf die konkreten Vorwürfe ging er gar nicht erst ein. Dabei ist das Verfahren kein Zufall. Seit Oktober 2023 gehen europäische Regierungen und die Polizei mit aller Härte gegen Aktivist:innen vor, die sich dem pro-zionistischen und militaristischen Kurs ihrer Regierungen entgegenstellen. An den Ulm 5 soll nun ein Exempel statuiert werden.
Dagegen braucht es eine internationale Kampagne für die Freilassung der Ulm 5 sowie aller politischen Gefangenen und eine sofortige Streichung des Paragraphen 129, der immer wieder als pauschales Strafinstrument der Justiz gegen politische Opposition genutzt wird. Das Verfahren muss umgehend eingestellt und die Aktivist:innen angemessen entschädigt werden für die Folter, die sie seit Monaten im Gefängnis erleben. Es ist gut, dass dieser Prozess mehr internationale Aufmerksamkeit erhält. Doch der deutsche Staat wird sich von parlamentarischen Delegationen nicht aufhalten lassen. Vielmehr braucht es Massenmobilisierungen der Jugend und der Gewerkschaften gegen den Autoritarismus und den Militarismus der Merz-Regierung, die Repression gegen die Ulm 5, die Palästina-Bewegung, aber auch gegen die Schulstreiks und für den sofortigen Rücktritt von Friedrich Merz.