Leipzig: Christopher siegt vor dem Arbeitsgericht!

09.07.2026, Lesezeit 9 Min.
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Foto: Klasse Gegen Klasse

Am Mittwoch fand vor dem Leipziger Arbeitsgericht die Hauptverhandlung im Prozess um den gekündigten DHL-Arbeiter Christopher statt. Es wurde die volle Rücknahme der Kündigung erreicht.

Etwa 50 Gewerkschafter:innen und Aktivist:innen begleiteten den ver.di-Vertrauensmann Christopher am Mittwoch, den 8 Juli bei seiner Hauptverhandlung vor dem Leipziger Arbeitsgericht. Christopher hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber DHL geklagt, weil diese eine fristlose Kündigung aus eindeutig politischen Gründen gegen ihn ausgesprochen hatte. Hintergrund der Kündigung war eine öffentliche Rede, die Christopher im August 2025 auf der Startkundgebung des „March to Airport“ Leipzig gehalten hatte. Dort hatte er kritisiert, dass vom Flughafen Leipzig-Halle Waffenlieferungen, unter anderem von Rheinmetall, an Israel geliefert werden würden. Seine Rede endete er mit den Worten „Kein Transport für Völkermord“, die in Leipzig mittlerweile zu einer bekannten Parole geworden sind. 

DHL hingegen betrachtete eine öffentliche Anklage ihres Geschäfts mit dem Krieg und Genozid als Bedrohung und leitete die fristlose Kündigung ein. Daraufhin klagte Christopher vor dem Leipziger Arbeitsgericht, um seine Wiedereinstellung zu erwirken. Nachdem im Dezember 2025 der Gütetermin ohne Einigung verlief, fand nun die Hauptverhandlung statt. Um 7:45 Uhr versammelten sich rund 50 Gewerkschafter:innen und Aktivist:innen des  Palästinaaktionsbündnis Leipzig (PAL), dem Freundeskreis gegen ungerechte Kündigung bei DHL, Young Struggle, Sozialismus von Unten, der MLPD und der Revolutionären Internationalistischen Organisation auf dem Wilhelm-Liebknecht-Platz. 

Zuvor war eine Gruppe Aktivist:innen bereits um fünf Uhr früh in Schkeuditz gewesen, um die Betriebszeitung des PAL vor den Werkstoren des Flughafens unter der Belegschaft der Frühschicht zu verteilen. Die Betriebszeitung ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bündnisses und dient dazu, die Arbeiter:innen über den Fall Christopher aufzuklären, Informationen über die Lage in den von Israel besetzten Gebieten zu vermitteln und über vergangene Streikaktionen, zum Beispiel von europäischen Hafenarbeiter:innen hinzuweisen, die sich gegen den Transport von Waffen an Israel gewehrt haben. 

Christopher war nicht allein, die DHL schon

Nach einigen einleitenden Redebeiträgen und Musik begab sich die Gruppe ins Arbeitsgericht, um die Verhandlung mitzuverfolgen. Der Gerichtssaal war mit Unterstützer:innen der Arbeiter:innenseite nahezu voll besetzt, während der Anwalt des Kapitals alleine und deshalb sichtlich nervös war. Zu Beginn der Verhandlung fragte die Richterin Christopher und seine Prozessvertreterin Lili Stark, die ihm vom DGB-Rechtsschutz gestellt worden war, ob er sich nicht doch auf eine Einigung einlassen könnte. Seine Antwort war „eher nicht, eher gar nicht“. Damit war klar, das Unrecht, was in dieser Kündigung zum Ausdruck kommt, verdient einen Prozess und eine Verurteilung. 

Im Verlauf der Verhandlung wurde immer klarer: Hier ging es nicht um einen isolierten Einzelfall, sondern um ein Exempel, welches der DHL-Konzern an seiner gesamten Arbeiter:innenschaft statuieren wollte. Man könne ja privat der Meinung sein, dass Waffenlieferungen an Israel schlecht seien, aber als Angestellter von DHL habe man sich eben an die Anweisungen der Direktion fraglos zu halten und das Betriebsgeheimnis zu wahren, so der Anwalt des Kapitals Lars Letzas. Bei DHL herrsche ein sogenanntes Need-to-know-Prinzip. Das heißt jedem Arbeiter würden nur die Informationen mitgeteilt, die dieser unbedingt brauche, um seinen Dienst zu verrichten. Allein die Direktion habe qua ihres Eigentumstitels das Recht, den Gesamtüberblick über die Vorgänge im Betrieb zu haben. Christopher habe interne Informationen über Kunden der DHL verraten und sich damit geschäftsschädigend verhalten. Dies allein rechtfertige die Kündigung. Deutlich wird: DHL besteht wie alle Kapitalist:innen darauf, dass seine Arbeiter:innen sich gefälligst nicht in den Betrieb einmischen sollen und demonstriert damit sehr plakativ, dass in den Betrieben ein diktatorisches Regiment herrscht und dort von Demokratie keine Spur zu finden ist.

Daraufhin antwortete Stark, dass die von Christopher öffentlich geäußerten Informationen über die Verstrickung von DHL in internationale Rüstungstransporte, unter anderem für die Firma Rheinmetall und nach Israel, sämtlich Informationen waren, die man schon vorher der Presse oder dem Internet hätte entnehmen können. Zum einen bewerben DHL und Rheinmetall öffentlich ihre Zusammenarbeit und zum anderen war der ganze „March to Airport“ nur deshalb ins Leben gerufen worden, weil bei einem Gerichtsprozess in Dresden im August 2025 gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah, der wegen Spionage für den chinesischen Staat angeklagt wurde, herauskam, dass der Flughafen Leipzig/Halle in der Tat ein „wichtiges Drehkreuz zur Verbringung von Militärgütern in die ganze Welt“ ist. Wie könnte also die Wiedergabe dieser öffentlich einsehbaren Medienberichte Geheimnisverrat sein und eine Kündigung rechtfertigen? 

Schnitt die DHL eine Betriebsversammlung mit?

Anschließend führte Stark aus, dass das Gespräch, dass die Direktion nach der Rede mit Christopher anberaumte, von vornherein nicht den Charakter eines Personalgesprächs hatte, in dem beide Seiten nach einem neuen Modus der Zusammenarbeit suchen, sondern eher einem Verhör oder einem Kündigungsgespräch glich. Während dieses Gesprächs wurde von Seiten der DHL unter anderem auch Bezug genommen auf eine bereits Jahre zurückliegende Betriebsversammlung, auf der Christopher angeblich schon einmal etwas „Verdächtiges“ in Bezug zu Hafenarbeiter:innen in Hamburg gesagt habe. Christopher erklärte daraufhin, dass diese Aussagen erstens nichts mit diesem Fall zu tun gehabt hätten, denn damals ginge es um eine Tarifauseinandersetzung am Hamburger Hafen und er habe lediglich vorgeschlagen, die Hamburger Arbeiter:innen als DHL-Betriebsgruppe zu grüßen. Zweitens verfüge die DHL-Direktion offensichtlich über Aufzeichnungen von Betriebsversammlungen und würde sie versuchen, gegen ihre Mitarbeiter einzusetzen, was generell unzulässig sei, weil Betriebsversammlungen unter besonderem Schutz stünden und grundsätzlich keine Aufzeichnungen über sie angefertigt werden dürften. Schon gar nicht von der Geschäftsführung. Zwar schritt hier der anwesende Betriebsrat ein, um die Verwendung dieses möglicherweise illegal angefertigten Materials zu verhindern, aber dieses Beispiel zeigte den anwesenden Zuhörer:innen deutlich, mit welchen Methoden die Direktion gewillt ist, gegen kritische und gewerkschaftlich engagierte Kolleg:innen zu kämpfen.

Aus all dem wurde deutlich: DHL hatte nie die Absicht, nach der angeblichen Disziplinverletzung ihren Mitarbeiter per Gespräch oder per Abmahnung zur Räson zu rufen, DHL wollte stattdessen die Gelegenheit nutzen, um einen kritischen Mitarbeiter, der dazu noch Gewerkschafter und Vertrauensmann war, loszuwerden und nebenbei noch den Rest der Belegschaft daran zu erinnern, was mit ihnen passieren kann, wenn sie aus der Reihe tanzen. Eine präventive Union Busting Kampagne genau zur rechten Zeit, denn während der Prozess noch lief, kündigte DHL die Streichung von rund 1000 Arbeitsplätzen am Standort Leipzig-Halle an. Die Aussage vom Anwalt des Kapitals, Christopher habe mit dieser Aktion die Schädigung des Konzerns bezweckt und dies würde auch dadurch sichtbar, weil er sich in einem „gewerkschaftlichen Milieu“ bewege, legt über die politische Absicht des Konzerns ein umfassendes Zeugnis ab. Auch ist Christopher nicht der einzige Arbeiter, dem wegen seiner politischen Aussagen und seinem gewerkschaftlichen Engagement gekündigt wurde. Ein weiterer politisch gekündigter DHL-Kollege sprach nach der Verhandlung auch über seinen anstehenden Prozess.

Öffnet die Geschäftsbücher!

Gegen 9:30 Uhr wurde die Verhandlung geschlossen. Die Versammlung auf dem Wilhelm-Liebknecht-Platz wurde wieder aufgenommen. In einem kurzen Redebeitrag wies ein Mitglied der Revolutionären Internationalistischen Organisation darauf hin, dass dieser Prozess gezeigt habe, dass die DHL-Arbeiter:innen nicht nur gegen jede politische Kündigung kämpfen müssen, sondern auch für die Öffnung der Geschäftsbücher. Die Belegschaft werde bewusst im Unklaren darüber gehalten, was sie da eigentlich transportiert und müsse sich selbst Zugang zu diesen Informationen verschaffen. Auch im Kontext der Kündigungen wäre diese Forderung wichtig, denn die Konzern-Direktion begründet die Kündigungen mit schlechten Geschäftszahlen, während der Konzern weiterhin Millionen an seine Aktionäre und sein Spitzenmanagement ausschütte. Doch genauso wie die Arbeiter:innen nicht an die Leitung des Betriebs gelassen würden, würden ihnen auch solche für sie lebenswichtige Informationen vorenthalten. Die Forderung nach der Öffnung der Geschäftsbücher wäre also sowohl im Kampf gegen Waffenlieferungen, als auch im Kampf gegen sogenannte „betrieblich bedingte Kündigungen“ eine sehr scharfe Waffe. Am Ende ginge es um die Frage, wer die Kontrolle über den Betrieb ausübe, die Kapitalist:innen oder die Arbeiter:innen.

Von Zeit zu Zeit siegen die Arbeiter…

Am Donnerstagmorgen wurde dann das Urteil verkündet. Die drei Versuche DHLs Christopher zu entfernen, also die ordentliche Kündigung, die spätere fristlose Kündigung und der am Ende noch kurzfristig eingereichte Antrag auf Auflösung des Arbeitsvertrages wurden für null und nichtig erklärt. Damit siegte die Seite der Arbeit sogar vor dem feindlichen Terrain eines bürgerlichen Gerichts. Ob DHL diese Schlappe auf sich sitzen lassen wird, ist noch unklar. Es könnte noch zu einem Berufungsverfahren kommen. Nichtsdestotrotz ist dieser Sieg nicht nur ein Sieg für Christopher, sondern ein Sieg für die gesamte Arbeiter:innen- und Palästinasolidaritätsbewegung und eine erfolgreiche Verteidigung der Meinungsfreiheit und der Freiheit der gewerkschaftlichen und politischen Betätigung.

Dass all dies nur ein vorübergehender, ein Etappensieg sein kann, ist offensichtlich. Der Konzern verfügt über überlegene ökonomische und juristische Mittel und ist gut vernetzt mit den Institutionen des bürgerlichen Staates. Er wird weiterhin Waffen nach Israel und in alle Welt verschicken, wird weiterhin alle politischen Regungen seine Belegschaft bekämpfen und Massenentlassungen durchdrücken, um seine Profitraten zu sichern. Der Kampf hat also gerade erst begonnen. Das eigentliche Resultat dieses Kampfes muss die breitest mögliche gewerkschaftliche und politische Organisierung der Belegschaft sein, mit dem Ziel der Öffnung der Geschäftsbücher und der Enteignung von DHL unter Arbeiter:innenkontrolle. 

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