Hamburg: Neue Vorgaben für Schulbegleitungen für Kinder mit Förderbedarf gefährden deren Teilhabe

30.09.2026, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

In Hamburg haben Sonderschulen die Eltern infolge einer neuen Bewilligungspraxis für Schulbegleitungen aufgefordert, Kinder ohne Schulbegleitung vom Unterricht fernzuhalten.

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Schule Kielkamp in Hamburg. Foto: Minderbinder, CC BY-SA 4.0. creativecommons.org, via Wikimedia Commons

Kurz nach Beginn des neuen Schuljahres in Hamburg wandten sich zwei Sonderschulen in einem Brief an die Elternschaft: Sie informierten darüber, dass sie die Schulpflicht vorerst nicht kontrollieren werden. In dem Schreiben wurde darum gebeten, Kinder ohne Schulbegleitung vom Unterricht fernzuhalten.

Diese Maßnahme ist die Folge von massiven Kürzungen im Bereich Schulbegleitung durch die Hamburger Schulbehörde. Die Finanzierung von Schulbegleitungen soll zukünftig erst nach dem Ausschöpfen aller anderen Maßnahmen übernommen werden. Dieses Ausschöpfen von Maßnahmen ist nicht nur zeitaufwendig, es bedeutet auch einen enormen Verwaltungsakt sowohl auf Seiten der Behörden als auch der Familien. Vor möglichen Folgen warnten schon vor den Sommerferien u.a. die GEW und der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Die Befürchtungen bewahrheiteten sich innerhalb kurzer Zeit: In Ihren Schreiben baten die Schulen für Kinder mit Behinderung deren Familien darum, Kinder mit großem Unterstützungsbedarf zuhause zu betreuen. Es wurden Sicherheitsbedenken geäußert.

Ein solches Vorgehen hat nicht nur Auswirkungen für die Kinder selbst, sie reichen in die gesamte Familie hinein. Denn nun braucht es Betreuung während der eigentlichen Schulzeit. Statt einer Arbeit nachgehen oder sich um andere Familienmitglieder kümmern zu können, müssen nun die Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf versorgt werden. Häufig bleibt solche zusätzliche unbezahlte Arbeit an den Müttern hängen. Für die Kinder selbst brechen plötzlich Routine, soziale Anbindung und Lernmöglichkeiten weg. Dinge, die für die Entwicklung und eine zukünftige Verringerung des Unterstützungsbedarfs von Kindern mit Behinderung essentiell wären.

Deutschland steht bereits in der Kritik für die Existenz von Sonder- bzw. Förderschulen. Diese entsprechen nicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung wurde 2007 von Deutschland unterschrieben und gilt seit 2009 verbindlich. Seitdem wurde die Bundesrepublik mehrmals für die Nichteinhaltung gerügt. Unter anderem für die Trennung von Kindern in Regel- und Sonder- bzw. Förderschulen, da diese Trennung nicht dem Grundsatz einer inklusiven Bildung und Gesellschaft entspricht.

Wenn Kinder jetzt noch aus diesem ohnehin schon exkludierendem System ausgeschlossen werden, zeigt das ganz deutlich, dass Inklusion und Kapitalismus in einem Widerspruch zueinander stehen. Ein kapitalistisches System, das Menschen nach ihrer Verwertbarkeit einteilt, wird immer behindertenfeindlich sein. Die Rechnung wird immer wieder zu dem Ergebnis kommen, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf nicht ausreichend verwertbar und deswegen zu vernachlässigen sind.

In Hamburg hat sich inzwischen die Schulbehörde gemeldet. Die Schulpflicht soll an den Schulen durchgesetzt werden, alle Kinder zum Unterricht erscheinen. Die neuen Vorgaben für die Bewilligung bleiben aber weiterhin bestehen.

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