Erst obdachlos, dann Wohnung gefunden, jetzt Knast? Schwarzfahren darf nicht kriminalisiert werden

24.08.2026, Lesezeit 4 Min.
1
Foto: Obdachlose Person in Deutschland / penofoto (Shutterstock, Asset-ID: 2420898967)

Möglich macht das ein Paragraph im Strafgesetzbuch, der 1935 von Nationalsozialisten eingeführt wurde. Der Paragraph bestraft Armut und schafft für viele Menschen einen Teufelskreislauf.

Herr D. (anonymisierter Name, Anm. d. R.) hatte sich gerade aus der Obdachlosigkeit befreit und eine neue Wohnung gefunden, um sein Leben wieder aufzubauen. Nach dem Tod seiner Partnerin wurde er depressiv und verlor seine Wohnung durch die daraus resultierende Arbeitslosigkeit. D. hätte nun sein Leben erneut beginnen können – wäre er nicht in der Zeit der Obdachlosigkeit für Schwarzfahren verurteilt worden. Erst als er erneut in eine Wohnung einziehen und eine feste Adresse bei den Behörden anmelden konnte, erreichte ihn ein Haftbefehl aufgrund der nicht bezahlten Geldstrafe. Ganze 116 Tage soll er nun ins Gefängnis. Der Haftaufenthalt kann nun zu einem erneuten Verlust seiner Wohnung führen – ein Teufelskreislauf.

Das Projekt Freiheitsfonds des Offene Tore e.V. berichtet regelmäßig von Menschen, die aufgrund von Fahren ohne Ticket eine Haftstrafe antreten müssen. So beispielsweise die Geschichte von Herrn D., den sie in diesem Fall freikaufen konnten und der den Start in sein neues Leben damit etwas beruhigter angehen kann. Doch auch der Freiheitsfonds kann das strukturelle Problem dahinter nicht damit lösen, dass er ein paar wenige Betroffene aus ihrer Haft freikauft oder ihre Geldstrafen bezahlt. Denn Herr D. ist kein Einzelfall, sondern einer von sehr, sehr vielen Menschen, die heute im Gefängnis sitzen. 

Jährlich landen 9.000 Menschen in deutschen Gefängnissen, weil sie beim Fahren ohne Fahrkarte erwischt wurden. Das ist in Deutschland nur möglich aufgrund des Paragraphen 265a im Strafgesetzbuch, laut dem das Fahren ohne Fahrkarte als „Erschleichen von Leistungen“ gewertet wird. Wenn die Verkehrsgesellschaften wollen, können sie zusätzlich zu dem verlangten erhöhten Beförderungsentgelt das Fahren ohne Fahrkarte zur Anzeige bringen. Meist werden daraufhin von der Staatsanwaltschaft Geldstrafen erlassen, selbst ohne Anzeige kostet es bereits 80 Euro. Können diese Geldstrafen nicht bezahlt werden, kommt es zur Ersatzfreiheitsstrafe. Dieses Gesetz wurde tatsächlich 1935 von Nationalsozialisten eingeführt. Doch nicht nur deswegen muss es unbedingt abgeschafft werden.

Dieses Gesetz bestraft Armut. Wer kein Geld hat, eine Fahrkarte zu kaufen, hat auch kein Geld, eine Geldstrafe zu bezahlen und landet so im Gefängnis. Durch eine Haftstrafe droht der Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Sozialleistungsbezugs und vielem mehr. Ein Haftantritt ist ein großer Einschnitt im Leben jedes Menschen, der auch das Leben danach verändert, durch Wohnungsverlust und Vorbestrafung. Das passiert in Deutschland jährlich über 9.000 Menschen, besonders betroffen sind arbeitslose, obdachlose und psychisch kranke Personen. 

Vernachlässigt wird hier auch die Tatsache, dass Armut teuer ist. Wer wenig Geld monatlich zur Verfügung hat, kann sich beispielsweise kein Ticket im Abo leisten, sondern muss mühsam abwägen, für welche Fahrten er einen Fahrschein kauft. Das sogenannte Sozialticket, welches für Personen im Sozialleistungsbezug erwerbbar ist, kostet mittlerweile auch 37 Euro pro Monat und ist nur zu bestimmten Uhrzeiten gültig. Findet ein Termin im Amt oder beim Arzt zu einer anderen Uhrzeit statt, kann es nicht genutzt werden. 

Der Paragraph 265a muss abgeschafft werden, er steht in keinem Verhältnis und schafft einen Teufelskreislauf für von Armut betroffene Personen. Dieser Paragraph  soll stattdessen auch nicht einfach in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt werden, wie es beispielsweise die Ampelregierung plante. Auch das Nichtbezahlen eines Bußgeldes, welches durch eine Ordnungswidrigkeit entsteht, kann bei zahlungsunfähigen Menschen zu einer Erzwingungshaft führen. Es braucht also die ersatzlose Streichung des Paragraphen  265a – ohne Kompromisse.. 

Um tausenden Menschen den Knast zu ersparen – die übrigens auf Kosten der Steuerzahler unnötig und sinnlos eingesperrt werden –,  braucht es kostenlosen Nahverkehr, der von allen Menschen genutzt werden kann. Man sollte jederzeit dorthin kommen, wo man hin möchte, egal ob in die Schule, zur Arbeit, zum Ausflug oder zu Terminen. Statt unser Geld und unsere Steuern durch Subventionen in die Taschen von CEOs der Automobilindustrie zu verschleudern, sollten hunderte Milliarden Euro in den Ausbau des ÖPNV gesteckt werden, damit Mobilität keine Frage mehr der finanziellen Gegebenheiten einer Person ist, sondern ein Grundrecht für jeden Menschen wird.

Mehr zum Thema