Die Rückkehr der Chatkontrolle: Meta und Google lesen wieder mit
Mit undemokratischen Tricks wurde die „Chatkontrolle 1.0“ gegen eine Mehrheit der Abgeordneten durch das Europäische Parlament gebracht. Sie ist ein Teil einer Welle von Überwachungsgesetzen, die in der EU und Deutschland gerade beschlossen werden.
Im April war sie eigentlich ausgelaufen, doch jetzt ist sie zurück: die „Chatkontrolle 1.0“. Im Eilverfahren hat die konservative Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Verlängerung der Ausnahme von den EU-Datenschutzregeln vergangene Woche am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause durch das Europäische Parlament gebracht. Damit dürfen große Plattformen nun wieder freiwillig bestimmte Teile der Kommunikation ihrer Nutzer:innen automatisiert überwachen – angeblich im Sinne des Kinderschutzes.
Ursprünglich wurde diese Ausnahme von den EU-Datenschutzvorgaben im Jahr 2021 eingeführt und war von Anfang an zeitlich befristet. Im vergangenen April lief die Regelung aus, nachdem sich im Europäischen Parlament zunächst keine Mehrheit für eine Verlängerung gefunden hatte. Einige Monate später wurde sie nun doch beschlossen, und zwar mithilfe eines undemokratischen Tricks. Da der Vorschlag in zweiter Lesung behandelt wurde, war eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten gegen den Vorschlag nötig, um ihn abzulehnen. Gleichzeitig wurde die Abstimmung kurzfristig per Eilverfahren auf den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause gelegt, als bereits viele Abgeordnete nicht mehr anwesend waren. So konnte sich der EU-Rat eine ausreichende Sperrminorität sichern und die Verlängerung durchsetzen. 314 Abgeordnete stimmten dagegen, 276 dafür – also kam die notwendige absolute Mehrheit von 360 Stimmen zur Ablehnung nicht zustande. Jetzt muss der Europäische Rat das verabschiedete Gesetz noch formal annehmen.
Diese sogenannte „Chatkontrolle 1.0“ ist für die betroffenen Plattformen und Anbieter freiwillig. Sie können die Kommunikation ihrer Nutzer:innen überwachen, müssen dies aber nicht. Die meisten großen Plattformbetreiber wie Meta und Google machten von dieser Möglichkeit jedoch bereits Gebrauch. Die verabschiedete Regelung bezieht sich allerdings ausschließlich auf unverschlüsselte Kommunikation. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie WhatsApp oder Signal sind von dieser Ausnahme vorerst nicht betroffen, obwohl der Europäische Rat gerade das gewünscht hatte. Ein Änderungsantrag hat das jedoch erst einmal verhindert.
Offiziell dient die Regelung dem Kinder- und Jugendschutz. Die betroffenen Cloud-Dienste und Kommunikationsplattformen sollen vor allem nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchsucht werden. Wie groß der tatsächliche Beitrag dieser Maßnahme zum Kinderschutz ist, bleibt jedoch umstritten. Klar ist dagegen, dass sie einen ersten Schritt hin zu deutlich weitergehenden Überwachungsmaßnahmen darstellt.
Zu diesen weitergehenden Maßnahmen zählt die sogenannte „Chatkontrolle 2.0“, über die seit Jahren auf EU-Ebene diskutiert wird. Dabei geht es um eine verpflichtende Chatkontrolle, die möglicherweise auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationsdienste wie Signal oder WhatsApp mittels sogenanntem Client-Side-Scanning (CSS) erfassen soll.
Gleichzeitig diskutiert die EU – unter anderem nach dem Vorbild Großbritanniens – über verpflichtende Alterskontrollen im Internet. Damit soll Minderjährigen der Zugang zu „jugendgefährdenden“ Inhalten erschwert werden, wozu neben Pornographie schnell auch einmal Beratungsangebote bei psychischen Krisen oder Informationen über queere Lebensweisen gezählt werden können. Kritiker:innen befürchten außerdem, dass solche Systeme auch dazu genutzt werden könnten, bestimmtes Online-Verhalten direkt auf identifizierbare Nutzer:innen zurückführen zu können.
Auch in Deutschland werden gerade verschiedene Formen staatlicher Überwachung vorangetrieben. So hat der Bundestag in der vergangenen Woche die Einführung KI-gestützter Videoüberwachung an Bahnhöfen beschlossen. Ähnliche Überwachungsmaßnahmen sollen derzeit auch in zahlreichen deutschen Städten, darunter Berlin, eingeführt werden.
Während die EU und die Bundesregierung ihre Bürger:innen immer gründlicher durchleuchten wollen, gerät zugleich eine zentrale Säule staatlicher Transparenz unter Druck: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das Gesetz ermöglicht es Bürger:innen, Organisationen und Journalist:innen, durch Anfragen Zugang zu staatlichen Dokumenten zu erhalten. Nach den Plänen der Bundesregierung soll dieses Recht jedoch erheblich eingeschränkt werden. Eine Petition von FragDenStaat gegen diese Pläne sammelte innerhalb einer Woche mehr als 500.000 Unterschriften. Über 120 Nichtregierungsorganisationen haben sich gegen die geplanten Änderungen ausgesprochen. Selbst aus der SPD-Bundestagsfraktion gibt es deutliche Kritik an dem Vorhaben.
Auch wenn diese jüngsten Vorstöße zwischen der WM und den Angriffen auf Krankenversicherung und Rente etwas untergegangen sind, ist es umso wichtiger, ihnen entgegenzutreten. Merz‘ CDU und sein Kettenhund im Innenministerium Alexander Dobrindt (CSU) lassen keinen Zweifel daran, dass sie ihre unpopulären Maßnahmen auch mit stärkerer Repression besonders gegen links durchsetzen wollen. Der Überwachungsstaat, der derzeit ausgebaut wird, soll ihnen dabei helfen.
Deshalb muss der Widerstand gegen die Angriffe der Merz-Regierung auch den Ausbau der Überwachungsbefugnisse in den Mittelpunkt rücken. Dabei ist es eine Sackgasse, sich – wie etwa in der Petition von FragDenStaat – an die SPD als vermeintlich „vernünftigeren Teil“ der Regierungskoalition zu wenden. Schließlich trägt auch sie sowohl die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes als auch die Einführung der KI-gestützten Videoüberwachung mit. Der Kampf gegen die Politik der Merz-Klingbeil-Regierung kann daher nur unabhängig von CDU und SPD geführt werden, durch Mobilisierungen auf der Straße, durch die Gewerkschaften sowie durch Organisierung an unseren Universitäten und Arbeitsplätzen.