BRD gegen Antifaschist:innen: erneute Festnahme in Frankreich
Am Dienstag wurde Gino, ein Antifaschist, der derzeit in Frankreich lebt, von der französischen Antiterrorpolizei festgenommen. Grund hierfür ist ein europäischer Haftbefehl, den Deutschland gegen den Aktivisten erlassen hat.
Schon ein Jahr zuvor wurde Gino von der französischen Antiterrorpolizei verhaftet und in Auslieferungshaft gesteckt. Ihm wird vorgeworfen, sich 2023 an den Protesten gegen den sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest – einem jährlichen Treffen tausender Neonazis – beteiligt und Nazis angegriffen zu haben. Zunächst erließ Ungarn einen europäischen Haftbefehl gegen ihn; da er sich zum damaligen Zeitpunkt noch in Finnland befand, wurde er von den dortigen Behörden festgenommen, floh nach seiner Freilassung unter Auflagen und Fußfessel aber nach Frankreich, um einer drohenden Auslieferung an Ungarn zu entgehen. Im Frühjahr 2025 urteilte ein französisches Gericht, dass Gino nicht an Ungarn ausgeliefert wird, und er kam ohne Auflagen frei – was nicht bedeutet, dass gegen ihn in Budapest nicht verhandelt werden könnte, weil dies auch in Abwesenheit erfolgen kann. Dennoch, das französische Gericht hatte die Befolgung des europäischen Haftbefehls aufgrund der Gefahr eines Verstoßes gegen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie das Verbot von Folter, durch Ungarn abgelehnt. Zudem betrachtete der Richter die ungarischen Haftbedingungen als nicht regelkonform und stellte eine fehlende Überparteilichkeit der ungarischen Justiz fest. Mit einer ähnlichen Begründung hatte zuvor Italiens Staatsanwaltschaft die Auslieferung eines italienischen Aktivisten, der ebenfalls im sogenannten Budapest-Komplex beschuldigt wird, abgelehnt.
Ganz anders agierten von Beginn an die deutschen Behörden. So wurde Maja, eine nicht-binäre Person, im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und Ende Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert. Zwar reichten Majas Anwält:innen umgehend Verfassungsbeschwerde ein, woraufhin das Bundesverfassungsgericht am nächsten Vormittag entschied, dass die Auslieferung zu unterbleiben habe – zu diesem Zeitpunkt allerdings war Maja längst von deutschen Polizist:innen in einer Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn verschleppt worden. Später erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung offiziell für rechtswidrig. In Ungarn saß Maja in Isolationshaft und trat dieses Jahr schließlich in einen 40-tägigen Hungerstreik mit der Forderung, die Haft in einen Hausarrest umzuwandeln oder nach Deutschland rücküberstellt zu werden. Majas Gesundheitszustand verschlechterte sich so sehr, dass die ungarischen Behörden über einen Herzschrittmacher und Zwangsernährung nachdachten. Der Hungerstreik blieb erfolglos, ein Urteil wird Ende Januar 2026 erwartet. Maja drohen bis zu 24 Jahre Haft.
Um einer Auslieferung, einem solch drakonischen Strafmaß und menschenunwürdigen Haftbedingungen zu entgehen, stellten sich Anfang des Jahres sieben Antifaschist:innen, die zuvor untergetaucht waren, den deutschen Behörden selbst. Sie forderten ein Verfahren in Deutschland. Da gegen sechs Aktivist:innen auch ein deutscher Haftbefehl vorlag, erklärte der Generalbundesanwalt die hiesigen Ermittlungen als vorrangig und die Bundesanwaltschaft erhob Anklage. Gegen Zaid, die siebte Person, aber lag kein deutscher Haftbefehl vor, da er keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Nach drei Monaten Untersuchungshaft erhielt er zwar eine Haftverschonung, die Auslieferung an Ungarn oder aber eine Abschiebung nach Syrien blieben aber wahrscheinlich, sodass er schließlich nach Frankreich flüchtete und sich den dortigen Behörden Anfang Oktober abermals stellte. Frankreich wählte er nicht ohne Grund, sondern gerade weil Gino, der wie Zaid keine französische Staatsbürgerschaft besitzt, eben nicht an Ungarn ausgeliefert wurde. Zumindest bisher, denn Ginos Angehörige sowie das Comité Solidarité Budapest befürchten, dass die erneute Verhaftung zu einer Auslieferung an Deutschland und anschließend Ungarn führen könnte.
Deutschland und Ungarn gemeinsam gegen Antifaschist:innen
Deutschland legte von Beginn an einen ganz besonderen Verfolgungswahn an den Tag: Kurz nach dem Gegenprotest 2023 und den ersten Festnahmen kam es in Berlin bereits zu zwei Hausdurchsuchungen. Des Weiteren leitete die Zentralstelle Extremismus Sachsen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen sieben Beschuldigte ein und kooperierte ab März 2023 mit den ungarischen Strafverfolgungsbehörden. Dabei übermittelte sie unter anderem Akten aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren, das im Mai 2023 nach 98 Verhandlungstagen zu Ende ging und die vier Angeklagten jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte, unter anderem wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung.
Dabei sollte es nicht bleiben. Seit Ende November dieses Jahres stehen erneut sieben Antifaschist:innen in Dresden vor Gericht. Mit 140 angesetzten Verhandlungstagen könnte es einer der größten Prozesse gegen Antifaschist:innen der letzten Jahre werden. Wieder wird den Angeklagten die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es geht hierbei um Angriffe auf Neonazis, die zwischen 2018 und 2023 in Ostdeutschland sowie in Budapest begangen worden sein sollen. Darüber hinaus erhebt die Bundesanwaltschaft außerdem in zwei Fällen den Vorwurf des versuchten Mordes. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein lange untergetauchter Beschuldigter, auf den sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch extrem rechte Kräfte schon einmal ein Kopfgeld ausgesetzt hatten. Tatkräftige Unterstützung erhielten sie dabei unter anderem durch eine Medienkampagne von WDR/NDR, die von untergetauchten „Linksextremisten“ phantasierten. Besonders brisant ist weiterhin, dass einer der Angeklagten bereits in Ungarn zu 22 Monaten Haft verurteilt wurde und die Haftstrafe dort auch abgesessen hatte, wobei sich das Urteil allein auf die Ermittlungserkenntnisse aus dem ersten Antifa-Ost-Verfahren bezog. Nach seiner Entlassung und der Rückkehr nach Deutschland wurde er direkt am Flughafen erneut festgenommen, in Untersuchungshaft gesteckt und steht jetzt wieder vor Gericht.
Während die sechs Aktivist:innen, die sich den Behörden stellten, noch auf ihren Prozess warten, fiel Ende September bereits das Urteil gegen Hanna in München, die ebenfalls wegen der Beteiligung an den Protesten gegen den Tag der Ehre angeklagt war. Auch hier erhob die Bundesanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes, wobei das Gericht im Vorfeld diese Absurdität bereits in einer Pressemitteilung eingestehen musste. Letztlich wurde Hanna zu fünf Jahren verurteilt, wobei der Solikreis Nürnberg in seiner Einschätzung betont, dass „[i]n der Urteilsbegründung des OLG [Oberlandesgericht, Anm. d. Redaktion] […] [durchklingt], dass allein der Mangel an Gegenbeweisen für eine Verurteilung ausreicht.“ Das Fazit lautet: „5 Jahre Knast – und das ohne einen einzigen Beweis.“
Im Kampf gegen Rechts nicht auf den Staat verlassen
Zur erneuten Festnahme von Gino äußerte sich unter anderem Martin Schirdewan, Europaabgeordneter für Die Linke, wie folgt: „Anscheinend will Deutschland zum Vorbild in der Kriminalisierung von Antifaschismus werden. Mit dem Haftbefehl gegen Gino A. übernehmen die deutschen Behörden die Drecksarbeit von Viktor Orbán.“ Orbán hatte die „Antifa Ost“ – wer auch immer genau damit gemeint sein soll – sowie die Antifa-Bewegung insgesamt Ende September als „terroristisch“ einstufen lassen. Im November folgte Donald Trump und ließ „Antifa Ost“ ebenfalls als Terrororganisation einstufen; kurze Zeit später setzte das US-Justizministerium eine Belohnung von bis zu zehn Millionen Dollar für Informationen aus, die eine Unterbrechung der Finanzierung der nun als ausländische Terrororganisation eingestuften Gruppierung bewirken. Die Haltung Frankreichs, Gino zunächst nicht auszuliefern, betrachtete Schirdewan als eine Art Vorbild, insofern damit gezeigt worden sei, „wie man Angeklagte schützen kann, ohne eine Vorverurteilung vorzunehmen“, wobei die deutsche Justiz nachziehen müsse. Sie müssen anerkennen, dass Gerichtsverfahren gegen Antifaschist:innen nicht in Ungarn stattfinden dürfen. Allerdings war es die Regierung um Emmanuel Macron, die noch 2022 die antifaschistische Gruppe Lyon und Umgebung (GALE) verbieten ließ. Ebenso zeigen die beiden Antifa-Ost-Verfahren, das Verfahren gegen Hanna sowie zahlreiche weitere Verfahren gegen Antifaschist:innen in der Vergangenheit, dass Deutschland längst nicht nur die Drecksarbeit für einen Viktor Orbán übernimmt, sondern selbst an vorderster Front steht, wenn es um Repression gegen die radikale Linke geht. Dies reiht sich ein in autoritäre Tendenzen, wie sie auch im Kontext der extremen Repression gegen die Palästinabewegung hierzulande sichtbar werden. Und nicht zuletzt waren es deutsche Polizist:innen, die der extremen Rechten bei der Neugründung der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland in Gießen den Weg frei prügelten.
Im Kampf gegen Rechts können wir uns auf den Staat nicht verlassen – weder auf den deutschen, noch den französischen oder irgendeinen bürgerlichen Staat. Sicherlich sollte die Linkspartei all die parlamentarischen Instrumente, die ihr zur Verfügung stehen, nutzen, um beispielsweise auf Majas Rücküberstellung nach Deutschland hinzuwirken und eine möglichst breite Öffentlichkeit für die Kriminalisierung, die Antifaschist:innen erfahren, herzustellen. Dies allein wird aber die extreme Rechte nicht stoppen und auch die Rücküberstellung von Maja und die Freilassung aller inhaftierten Antifaschist:innen wird sich auf diesem Wege allein nicht erreichen lassen. Dafür braucht es Massenproteste und Streiks, um beides zu erzwingen. Die Linkspartei sollte das Parlament als Bühne nutzen, um den Protesten eine größere Reichweite zu verschaffen, und darüber hinaus aus ihren Stellungen in den Gewerkschaften selbst zu solchen Massenprotesten aufrufen beziehungsweise zu Protesten von Solidaritätsstrukturen mobilisieren. Schirdewan schürt mit seinen Aussagen hingegen den Glauben an einen bürgerlichen Staat wie den französischen, der jedoch selbst repressiv gegen Antifaschist:innen, palästinasolidarische Aktivist:innen und Streiks vorgeht. So kritisiert beispielsweise auch das Comité Solidarité Budapest die Instrumentalisierung der Instrumente des europäischen Rechts zu Zwecken der politischen Repression, die von Deutschland ausgeht, an der sich Frankreich aber mitschuldig macht, insofern die französischen Behörden Gino erneut verhaften ließen.
Konsequenter Antifaschismus und antifaschistischer Selbstschutz sind notwendig – wie auch in einem der Openingstatements der Verteidiger:innen der Angeklagten im zweiten Antifa-Ost-Prozess betont wurde. Mobilisierungen wie nach Gießen sollten der Beginn für die Selbstorganisierung von Jugendlichen und Arbeiter:innen an den Orten, an denen sie tagtäglich sind, gegen Rassismus, Aufrüstung, die extreme Rechte und Sozialkürzungen sein. Es braucht Komitees, um über Forderungen und Methoden zu diskutieren, wie die extreme Rechte, aber ebenso die massiven Kürzungen und sämtliche Militarisierungstendenzen zurückgeschlagen werden können. Dabei kann die Jugend der Arbeiter:innenklasse als Ganzes im Klassenkampf vorausgehen, wie etwa der Generalstreik für Palästina in Italien zeigte. Es braucht eine Strategie, die unabhängig vom Staat und den kapitalistischen Regierungen in eine ganz andere Zukunft weist, das heißt eine Zukunft ohne Kriege, Genozid, Unterdrückung und Ausbeutung. Nur so kann der extremen Rechten der Nährboden, der die Grundlage für ihren Aufstieg darstellt, entzogen werden. Wir fordern die sofortige Freilassung aller inhaftierten Antifaschist:innen und solidarisieren uns mit ihnen im Kampf gegen die staatliche Repression!