Bonapartistische Tendenzen in Deutschland und die Notwendigkeit eines radikaldemokratischen Programms
Die internationale autoritäre Wende schlägt sich auch in Deutschland nieder. Wie tief ist der Bonapartismus hierzulande verankert – und mit welchem Programm können wir ihn bekämpfen?
Deutschland im Jahr 2025: Eine schwache Bundesregierung, anhaltende wirtschaftliche Krise, beginnende politische Legitimationskrise, Aufstieg der Rechten, immer wieder Verbote von Demonstrationen und Repression gegen Palästina-Proteste und ein Bundesinnenminister, der trotz anderslautender Gerichtsentscheidungen an Grenzkontrollen festhält. Gleichzeitig wollen viele hunderttausende Menschen wie im Januar 2025 gegen Rechts und für „die Demokratie“ kämpfen.
Diese Entwicklungen sind Teil einer autoritären Wende, die auch auf internationaler Ebene stattfindet. Einen ausgewachsenen Bonapartismus finden wir in Deutschland zwar nicht. Wie hilft das Konzept des Bonapartismus dennoch dabei, die autoritäre Wende genauer zu beschreiben – und gegen sie zu kämpfen?
Vom Merkelismus ins Zentrum der wirtschaftlichen und politischen Krise
Hinter uns liegen die langen Jahre des Merkelismus (2005 bis 2021). Das deutsche Regime änderte sich kaum. Und auch in der Weltwirtschaftskrise 2009 war Deutschland stets im Auge des Sturms, in dem Ruhe herrschte. Der Merkelismus stützte sich dabei im Wesentlichen auf eine Große Koalition aus Union und SPD. Seine Aufgabe war, das aus der bürgerlichen Restauration hervorgegangene Geschäftsmodell der deutschen Bourgeoisie fortzuführen: günstiger Import von Rohstoffen, Auto- und Maschinenbau für den Export bei freiem Weltmarkt mit niedrigen Löhnen im Dienstleistungssektor. Der Merkelismus verwaltete dabei vor allem die von Schröder umgesetzte Agenda 2010.
Diese relative Stabilität und Ruhe ist spätestens mit dem Ausbruch des Ukrainekrieges vorbei. Neben den direkten Kriegsparteien war kaum ein Land davon so sehr betroffen wie die Bundesrepublik. Die Krise der hiesigen Automobilindustrie hatte sich zwar seit einigen Jahren angedeutet. Doch nun war das deutsche Wirtschaftsmodell plötzlich obsolet. Seit dem Jahr 2023 befindet sich Deutschland in einer Rezession. Auch das Jahr 2025 wird kein Wachstum bringen.
Doch hinter den wirtschaftlichen Erfolgen des Merkelismus wurden bereits die Bedingungen einer politischen Krise geschaffen, die heute eine Legitimationskrise bedeutet und Züge einer organischen Krise trägt. An den Grenzen der bürgerlichen Restauration 2013 entstand die AfD, die nur zwölf Jahre später mit 20 Prozent zurzweitstärksten Kraft auf Bundesebene aufstieg. Sie ist die erste Abspaltung rechts der Union, die sich so dauerhaft etablieren konnte.
Erster sehr sichtbarer Ausdruck dieser politischen Krisentendenzen war die Wahl von Thomas Kemmerich (FDP) im Februar 2020 zum thüringischen Ministerpräsidenten – ein Coup der in diesem Bundesland schon damals extrem rechten AfD. Im Anschluss wurde eine Minderheitsregierung unter Führung der Linkspartei gebildet, die von der CDU toleriert wurde. Nur viereinhalb Jahre später wurde diese AfD mit Abstand stärkste Kraft bei der Landtagswahl in Thüringen – Die Linke stürzte von über 30 auf 13 Prozent, während sie vom neu gegründeten BSW überholt wurde. Heute ist dort eine Minderheitsregierung (bzw. Nicht-Mehrheitsregierung) von CDU, BSW und SPD im Amt, welche von der Linkspartei toleriert werden muss. Im Juni 2023 ist im südthüringischen Landkreis Sonneberg mit Robert Sesselmann erstmals ein Vertreter der AfD zum Landrat gewählt worden.In Sachsen existiert seit der Landtagswahl 2024 ebenso eine Minderheitsregierung.
Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr begann 2022 ein Bruch mit dem jahrzehntelangen Pazifismus der deutschen Politik. Es sollte nicht die letzte Zäsur bleiben. Im Sommer 2023 intervenierte das Bundesverfassungsgericht gegen das Heizungsgesetz. Es war ein ungewöhnlicher Vorgang. Das Bundesverfassungsgericht hält sich normalerweise aus den Gesetzgebungsprozessen heraus. Es war der politische Tod des „Gebäudeenergiegesetzes“ und der Anfang vom Ende der Ampelregierung. Der Anstoß für ihren Sturz kam mit der Hubert Aiwangers „Erdinger Rede“ von rechts. Aiwanger selbst machte mit der Diskursverschiebung nach rechts den Skandal um das antisemitische Flugblatt aus seiner Jugend vergessen. In Thüringen machte die CDU derweil mit der AfD gemeinsame Sache und brachte eine Senkung der Grunderwerbsteuer durch den Landtag.
Im November 2023 folgte der nächste Coup des Bundesverfassungsgerichts gegen die Bundesregierung: Das Nachtragshaushaltsgesetz, auf welches die Bundesregierung ihre sozialen Elemente gestützt hatte, wurde für verfassungswidrig erklärt. Es war ein Schlag, von dem sich die Ampel-Regierung nicht mehr erholte. Der Winter 2023/24 war dann von sozialen Protesten einmal des Kleinbürgertums geprägt: Zehntausende Bauern gingen auf die Straße – teilweise mit radikalen Elementen wie Straßenblockaden, wie man sie aus diesem Teil des Kleinbürgertums in Deutschland nicht kennt. Die Rechte versuchte, die Proteste zu vereinnahmen und sie gegen die Bundesregierung zu wenden. An der Blockade eines Schiffes des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) war die extreme Rechte maßgeblich beteiligt. Gleichzeitig gab es große Bahnstreiks, die der medialen Hetze der Rechten ausgesetzt waren. Im Winter 2023/24 ist die Politik bei jedem Smalltalk in der Bundesrepublik schon deshalb Thema, weil man weder mit dem Auto noch mit der Bahn pünktlich zur Arbeit kommt. Von der Zeit des Merkelismus, als Politik noch gelegentliche Freizeitbeschäftigung war, ist wenig übrig. Die große soziale Explosion bleibt jedoch aus, auch wenn es Spekulationen um einen „heißen Herbst“ gab und wo die starke Inflation und die Corona-Pandemie ebenso dazu beigetragen haben, die Politik in das tägliche Bewusstsein der Massen zurückzuführen.
Zunehmende Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheiten sowie anderer Menschenrechte
Neuen sozialen Sprengstoff und neue Bedingungen für eine Verschärfung autoritärer, antidemokratischer Tendenzen im Regime der Bundesrepublik Deutschland brachte dann der im Oktober 2023 ausgebrochene Gazakrieg. Das gesamte politische Regime – von der Linkspartei bis zur AfD, die Gewerkschaftsführungen und Kirchen – stellte sich hinter die israelische Regierung. Einzige Ausnahme war das BSW. Dabei machte die israelische Regierung von Anfang an aus ihren genozidalen Plänen gegen das palästinensische Volk kein Geheimnis. Wer auch nur die israelische Regierung zu scharf kritisiert, gilt als Antisemit. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wurden stark eingeschränkt: Viele Demonstrationen in Solidarität mit dem palästinensischen Volk wurden verboten – einige durch Gericht erlaubt. Meinungsäußerungen und jahrzehntealte Parolen der pro-palästinensischen Bewegung wie „From the river to the sea“ werden bis heute immer wieder als Parolen einer terroristischen Organisation ausgelegt. Es folgten zahlreiche Anklagen. Verschiedene pro-palästinensische Organisationen wie das international aktive Solidaritätsnetzwerk Samidoun wurden verboten.
Im April 2024 löste die Berliner Polizei den Palästina-Kongress in illegaler Weise auf – eine friedliche Veranstaltung der Diskussion, welche den Völkermord Israels in Gaza anklagte. Zugleich erfolgten Einreise- und politische Betätigungsverbote verschiedener Personen. So durfte der ehemalige griechische Finanzminister, Yanis Varoufakis, obwohl er sich zudem im Wahlkampf für die Europawahl 2024 befand, nicht einreisen. Auch der britisch-palästinenische Arzt, Ghassan Abu-Sittah, durfte nicht einreisen.
Begleitet wurden die Proteste von Polizeigewalt, welche auch von Amnesty International kritisiert wird. Ähnliches wird nun auch für weitere demokratische Proteste versucht: Die Polizei Köln verbot beispielsweise im August 2025 das antimilitaristische Protestcamp „Rheinmetall entwaffnen“. Dieses Verbot war offensichtlich rechtswidrig und wurde durch ein Gericht aufgehoben. Die anschließende Demonstration wurde von der Polizei angegriffen und dann von dieser aufgelöst. Immer wieder versuchen Behörden, trotz eindeutig anderslautender Rechtslage, demokratische Proteste zu verbieten. So verbot die Stadt Frankfurt am Main ebenso im August 2025 eine Demonstration gegen den Krieg in Gaza, was laut zweier Gerichtsentscheidungen klar rechtswidrig war.
All dies sind Anzeichen für bonapartistische Tendenzen des Regimes in Deutschland, die sich in autoritären und undemokratischen Maßnahmen ausdrücken. Dabei handelt es sich aber eben um Tendenzen: Das Regime der Bundesrepublik ist derzeit nicht bonapartistisch – anders als beispielsweise Frankreich oder die USA, welche als schwache Bonapartismen bezeichnet werden können.
Neue Bundesregierung: Sprung in den bonapartistischen Tendenzen
Diese bonapartistischen Tendenzen haben unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz aber einen Sprung gemacht. Bereits einen Tag nach der Einsetzung der neuen Bundesregierung, am 7. Mai 2025, ordnete der frische Bundesinnenminister, Alexander Dobrindt (CSU), Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen an. Er macht damit den Anspruch der neuen Bundesregierung von Anfang an klar. Der Haken: Diese Grenzkontrollen sind offensichtlich illegal, wie die überwältigende Mehrheit der Rechtswissenschaft dies sieht, aber nicht nur diese – denn eine Vielzahl von Gerichten, angefangen vom Berliner Verwaltungsgericht, hat diese Praxis als illegal festgestellt. Trotz der eindeutigen Rechtslage und Bedenken aus der Bundespolizei, welche für die Kontrolle der Grenzen zuständig ist, hat Dobrindt seinen Erlass aufrechterhalten und ihn Anfang August 2025 auch noch verlängert.
Es ist eine offensichtliche Kampfansage der Exekutive an die Judikative. Auch die Ankündigung von Friedrich Merz aus dem Februar 2025, unter Umständen einen Besuch des israelischen Ministerpräsidenten, Benjamin Netanjahu, trotz Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes, zu ermöglichen, ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Es ist der Wink mit dem Zaunpfahl an die Justiz: Ich würde es wagen, mich über euch hinwegzusetzen. Es wäre nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern Merz würde sich so auch mit den Landesregierungen anlegen, die die gesamte Verwaltung, darunter auch die Justiz und Polizei, kontrollieren.
Dabei steht die Merzregierung auf so schwachen Beinen wie kaum eine Bundesregierung vor ihr. Nicht nur die äußeren Krisenmomente sind offensichtlich. Sondern auch die innere Schwäche der Bundesregierung ist beispiellos. Als bisher einziger Kandidat einer Bundeskanzlerwahl wurde Merz nicht im ersten Wahlgang zum Bundeskanzler gewählt. Nur ein Pakt mit der Linkspartei ermöglichte ihm durch Änderung der Geschäftsordnung, noch am selben Tag gewählt zu werden. Die Linkspartei ermöglichte so Dobrindts bonapartistischen Sprung vom Folgetag.
Die Schwäche der Bundesregierung und die beginnende Legitimationskrise im Land
Einerseits zeigt das zunächst die Schwäche der drei Parteien CDU, CSU und SPD, die einst sogenannte „Große Koalitionen“ bildeten. Das drückt sich zunächst in der knappen Mehrheit an Sitzen aus: Die absolute Mehrheit liegt bei 316 Sitzen und diese Koalition vereinigt nur 328 Mandate auf sich, ein hauchdünner Vorsprung von nur zwölf Sitzen. So schwach war fast noch keine Bundesregierung und wenn, dann unter sonst weniger turbulenten Rahmenbedingungen.
Und das nur aufgrund der sehr undemokratischen Fünf-Prozent-Hürde: Alle Parteien, die nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, werden nicht für die Berechnung der Mandate berücksichtigt. Einzige Ausnahme ist, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. So geht bei jeder Wahl eine gigantische Anzahl von Stimmen verloren und diese werden nicht im Parlament repräsentiert.
Hierbei gibt es aber historisch für die Bundesrepublik betrachtet bedeutende historische Unterschiede: Für die erste Bundestagswahl 1949 galt die Fünf-Prozent-Hürde noch nicht. Von 1953 bis 1969 pendelte der Anteil verfallener Stimmen um die fünf Prozent, was im Schnitt aber einer absoluten Anzahl von ungefähr 1,8 Millionen Stimmen entsprach. Ab 1972 konzentrierte sich das Parteiensystem der BRD mit Union, SPD und FDP auf drei wesentliche Parteien und hatte damit seine höchste Stabilität erreicht. Der Anteil verfallener Stimmen lag fortan im Schnitt bei etwa einem Prozent, was ungefähr 350.000 Stimmen ausmachte. Bei den ersten gesamtdeutschen (bürgerlich-demokratischen) Parlamentswahlen seit 1932 verfielen bereits über 3,7 Millionen Stimmen, also rund 8 Prozent. Für West- und Ostdeutschland hatte es jeweils separate Fünf-Prozent-Hürden gegeben, die Grünen schafften nur im Osten den Sprung.
In den folgenden Jahren bis 2013 pendelte sich dieser Wert um die 2 Millionen im Schnitt ein, was ungefähr 5 Prozent (je nach Wahlbeteiligung) ausmachte. 2013 setzte dann ein qualitativer Unterschied ein: Die FDP flog aus dem Bundestag und die AfD verfehlte knapp den Einzug. Mit 6,85 Millionen Stimmen verfielen so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik, was 15,69 Prozent der abgegebenen Stimmen entsprach. Die Union kam mit 41,5 Prozent der gültigen Stimmen fast auf die absolute Mehrheit der Sitze. Diese Wahl war schon ein deutliches Symptom der beginnenden Legitimationskrise des Regimes, welche aber erst ab 2022 eine schroffe Beschleunigung erfahren hat. 2017 und 2021 gingen dann 2,3 und 3,9 Millionen Stimmen verloren. 2025 war wieder ein unrühmlicher Stand wie 2013 erreicht: 13,73 Prozent gingen verloren, was aber aufgrund der deutlich gestiegenen Wahlbeteiligung 6,81 Millionen verlorenen Stimmen entspricht.
Besonders brisant: Die jetzige „GroKo“, die noch 2013 80 Prozent der Sitze im Bundestag besaß und 67,2 Prozent der Zweitstimmen erhielt, konnte jetzt nicht einmal mehr die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Die jetzige Bundesregierung ist eine Regierung éiner elektoralen Minderheit. Daneben gibt es die historische Legitimationskrise im Osten, wo die Landesregierungen in Thüringen und Sachsen keine Mehrheit haben – in Brandenburg konnte 2024 nur durch Verfall von 14,3 Prozent der Stimmen eine klare Mehrheit der Mandate erreicht werden.
Zugleich geschahen seltene parlamentarische Vorgänge. Nach der vorgezogenen Wahl, aber noch vor dem Zusammentritt des neuen Bundestages, also mit seiner alten, abgewählten Besetzung, wurde die Schuldenbremse für die Aufrüstung aufgehoben – eine über zwei Jahrzehnte gepflegte heilige Kuh, insbesondere der Union. Im Wahlkampf hatte die Union noch damit geworben, die Schuldenbremse gegen die SPD verteidigen zu wollen. Nun arbeitete man zusammen, um nicht im neuen Bundestag auf die Stimmen der Linkspartei für eine Zweidrittelmehrheit angewiesen zu sein. Ein so noch nie dagewesener, zwar legaler, aber völlig undemokratischer Vorgang.
Die „Brandmauer“ war zu diesem Zeitpunkt bereits gefallen. Die Union hatte unter Führung Friedrich Merz’ noch im Januar 2025, also vor der Bundestagswahl, mit der AfD paktierte, um ein rassistisches Antimigrationsgesetz durchzubringen. Aufgrund großer Proteste auf der Straße scheiterte der Plan vorerst.
Autoritäre Tendenzen gibt es aber nicht nur in der allgemeinen Verwaltung, sondern auch im Bundestag selbst. Julia Klöckner von der CDU als neue Bundestagspräsidentin ist hierfür ein gutes Beispiel. Sie duldet die Meinungsfreiheit im Bundestag, ausgedrückt durch T-Shirts oder Anstecker, nur, wenn es in ihre politische Agenda passt: So schloss sie eine Abgeordnete der Linkspartei wegen eines „Free Gaza“-T-Shirts und einen Abgeordneten der Linkspartei wegen des Tragens einer Baskenmütze aus. Sie ließ die Regenbogenfahne vom Bundestagsgebäude abnehmen und trifft sich nicht mehr nur mit Nestlé-Vertretern, sondern auch mit dem Financier des rechtspopulistischen Portals Nius. Das Amt der Bundestagspräsidentin, der Hüterin einer der wichtigsten Institutionen des Staates, verliert seine heilige Überparteilichkeit und wird immer offensichtlicher zum politischen Instrument.
Die Legitimation der Regierungen wird also immer schwächer. Ihr Rückhalt schwindet. Gleichzeitig nehmen radikalere Maßnahmen der Regierung zu, was zunächst widersprüchlich erscheint. Aber es ist gerade diese Instabilität der Bundesregierung und einiger Landesregierungen, sprich der politischen Exekutive, die bonapartistische Phänomene notwendig macht. Sie sind damit gleichzeitig Krisensymptom und Lösungsversuch.
Was ist Bonapartismus?
Aber was genau ist dieser Bonapartismus, von dem hier andauernd die Rede ist?
Unter ‚Bonapartismus‘ verstehen wir ein Regime, in dem die wirtschaftlich herrschende Klasse, [an sich] zu demokratischen Regierungsmethoden fähige Klasse sich gezwungen sieht, das von einem ‚Retter‘ gekrönte, unkontrollierte Kommando eines Militär- und Polizeiapparats zu dulden – um ihr Eigentum zu retten. Eine solche Situation entsteht in Perioden besonderer Zuspitzung der Klassengegensätze: Zweck des Bonapartismus ist es, ihre Explosion zu verhindern. […] Als Brücke zwischen Demokratie und Faschismus […] erscheint jedoch ein ‚persönliches Regime‘, es erhebt sich über die Demokratie und laviert zwischen den beiden Lagern, während es zugleich die Interessen der herrschenden Klasse wahrnimmt.1
So definierte Trotzki im Jahr 1935 Bonapartismus – ein Konzept, welches zuerst Marx in seinem Werk „Der achtzehnte Brumaire des Louis Napoleon“ entwickelte2. Dieser Begriff bezieht sich aber zunächst auf den Onkel von Louis Napoleon, Napoleon Bonaparte. Dieser wurde durch einen Staatsstreich 1799 „Erster Konsul“ und krönte sich später, 1804, zum Kaiser, was er bis 1814 blieb, und brachte zeitweise weite Teile Europas unter seine Kontrolle. Welche Gemeinsamkeiten soll diese Figur mit der derzeitigen Bundesregierung noch dazu mit den eher blassen Gestalten des Friedrich Merz und Alexander Dobrindts oder auch des eher unscheinbaren François Bayrou in Frankreich haben? Unzweifelhaft wird der Korse Napoleon Bonaparte wohl eine bedeutendere Rolle in der Geschichte einnehmen als der Bayer Alexander Dobrindt, auch wenn wir über die Geschichte nicht vor deren Abschluss urteilen wollen. Um die Gemeinsamkeiten festzustellen, darf man nicht bei der Fassade stehen bleiben, sondern muss dem Klassengehalt des Begriffs Bonapartismus auf den Grund gehen.
Der Bonapartismus stützt sich stets auf eine bestimmte soziale Basis, die nicht unbedingt groß sein muss – im Gegenteil: Es ist geradezu typisch, dass sich der Bonapartismus auf eine eher kleine soziale Basis stützt. Der Bonaparte selbst muss dabei nicht dieser Klasse angehören, er betreibt jedoch stets Politik für die herrschende Klasse, um mindestens eine andere niederzuhalten. So erhebt er sich scheinbar über die Klassen, nur um in Wirklichkeit der herrschenden zu dienen.
Vom „Bonapartismus der Stärke“…
In der Geschichte gibt es hierbei unterschiedliche Arten des Bonapartismus. Trotzki analysiert diese, wenn er sich mit der Charakterisierung des Regimes der Sowjetunion beschäftigt (dazu später mehr). Es gibt dabei einen grundlegenden Unterschied der Arten des Bonapartismus, welchen wir auf der einen Seite kann man von einem offensiven Bonapartismus, einem Bonapartismus des Aufstiegs beziehungsweise der Stärke sprechen. Er tritt in der Geschichte vor allem nach erfolgreichen Revolutionen ein und dient dann zur Konsolidierung bestimmter Errungenschaften einer Revolution für eine bestimmte Klasse in einem bestimmten Moment der Geschichte. Auf der anderen Seite sehen wir eine Art Gegenpol, den wir hier als Bonapartismus der Schwäche beschreiben, es ist ein Bonapartismus der Defensive, ein Bonapartismus des Niedergangs. Trotzki nennt diese Arten des Bonapartismus auch Verfallsbonapartismen. Zweifelsohne taugen ein Merz oder Dobrindt nur zu solchen Bonaparten.
Die Rolle Napoleon Bonapartes war die eines Bonapartismus des Aufstiegs, der einer siegreichen Revolution. Die französische Revolution von 1792 war eine bürgerliche Revolution. Sie war der Sieg gegen den Feudalismus. Sie beseitigte die Leibeigenschaft und verhalf dem bürgerlichen Privateigentum zum Durchbruch. Das aufkommende Großbürgertum, vertreten durch die Girondisten, verband sich mit dem Kleinbürgertum, welches zu den Jakobinern hielt, und den Plebejern, welche durch die Sansculotten ausgedrückt wurden. Das Großbürgertum richtete die Energie dieser Massen des Kleinbürgertums und des sich in den Plebejern bereits im Keim befindlichen Proletariats gegen die Kirche und den Adel. Als die Jakobiner viel weiter gehen wollten als dem Großbürgertum lieb war, stoppten die Girondisten die Jakobiner im Jahr 1794 (Thermidor). Die demokratischen Errungenschaften wurden beseitigt und der Nationalkonvent durch ein Direktorium abgelöst. 1799 übernahm Napoleon Bonaparte durch einen Staatsstreich die Macht und erklärte sich zum ersten Konsul. Indem er die Demokratie aufhob, unterdrückte er die politische Macht des Großbürgertums, nur um dessen wirtschaftliche und soziale Macht umso mehr zu festigen. Dabei unterdrückte er sowohl die radikaleren Elemente der Revolution (Jakobiner und Sansculotten) als auch die Konterrevolution (Adel und Klerus). Zwar rehabilitierte Napoleon beispielsweise die katholische Kirche gegen den radikalen Laizismus bestimmter Fraktionen der Revolution (Konkordat 1801). Doch gleichzeitig nahm er die Enteignung ihres Besitzes nicht zurück und sicherte dieses Ergebnis der Revolution im Sinne des Bürgertums. Ähnlich erging es dem Adel. Während Napoleon allerlei Fantasieadelstitel schuf, verhinderte er die Wiedereinführung der Leibeigenschaft. Zwar gab es noch Adelige, der Feudalismus hingegen war Geschichte. Genau dies ist das Wesen des Bonapartismus: Er verletzt die politische Herrschaft der herrschenden Klasse ganz oder teilweise, nur um ihre soziale Herrschaft umso mehr zu sichern. Er ist also nur scheinbar gegen sie.
… und vom „Bonapartismus der Schwäche“
Auf der anderen Seite gibt es die Phänomene eines Verfallsbonapartismus in bereits entwickelten kapitalistischen, bürgerlich-demokratischen Regimen. Diese sind beispielsweise die so genannten Präsidialkabinette in Deutschland von 1930 bis 1933 (Brüning 1930–32, von Papen 1932, von Schleicher 1932/33) oder die Regierungen Frankreichs der 1930er-Jahre.
Diese Arten von Bonapartismen sind „klassische“ Brücken im Niedergang der kapitalistischen Gesellschaft. Sie treten in Momenten scharfer Krisen auf, in denen die gewöhnlichen Formen der bürgerlich-demokratischen Herrschaft nicht mehr ausreicht, um diese Herrschaft sicher zu reproduzieren. Sie sind Übergangsphänomene zwischen Demokratie und Faschismus, das äußerste Mittel der Bourgeoisie, mit dem es kein Schwanken mehr zwischen Demokratie und Diktatur gibt.
Trotzki schrieb hierzu:
Der Begriff des Bonapartismus ist allzu weit gefasst; er bedarf der Konkretisierung. Wir haben diesen Ausdruck in den letzten Jahren für jene kapitalistischen Regierungen gebraucht, die sich, indem sie den Gegensatz zwischen dem proletarischen und den faschistischen Lager ausnutzen, sich direkt auf den militärisch-polizeilichen Apparat stützen und sich als Retter der ’nationalen Einheit‘ über Parlament und Demokratie erheben. Diesen Verfallsbonapartismus haben wir immer streng von dem jungen, offensiven Bonapartismus unterschieden, der nicht nur der Totengräber der politischen Prinzipien der bürgerlichen Revolution, sondern auch der Verteidiger ihrer sozialen Errungenschaften gewesen ist. Wir bezeichnen beide Erscheinungen mit einem gemeinsamen Namen, da sie gemeinsame Züge haben: Im Greis erkennt man den Jüngling, trotz der erbarmungslosen Arbeit der Zeit.3
Trotzkis Beschäftigung mit dem Bonapartismus diente Anfang der 1930er Jahre jedoch nicht nur dazu, das Wesen von Regierungen in verfallenden kapitalistischen Regimen zu beschreiben:
Den jetzigen Kreml-Bonapartismus vergleichen wir natürlich mit dem Bonapartismus des bürgerlichen Aufstiegs, nicht mit dem des Niedergangs, also mit dem Konsulat und dem ersten Kaiserreich, nicht mit Napoleon III. und noch weniger mit Schleicher oder Doumergue. Um dieser Analogie willen muss man Stalin keineswegs die Eigenschaften Napoleons I. zuschreiben; wenn es die sozialen Verhältnisse fordern, kann sich der Bonapartismus um Achsen des verschiedensten Kalibers konzentrieren.“4
Vom „bürgerlichen“ und „proletarischen“ Bonapartismus
Trotzki wandte also das Konzept des Bonapartismus nicht nur auf bürgerliche Regime an. Er sprach bei der sich von herausbildenden Bürokratie des Sowjetstaates ebenso von Bonapartismus. Die soziale Stütze dieser Kreml-Bürokratie war die Partei und die entstehenden Geheimdienste. Ebenso wie die bürgerliche Revolution von 1792 die Bourgeoisie als Klasse an die soziale Macht brachte, gilt dies für die Arbeiter:innenklasse durch die Oktoberrevolution. Die stalinistische Bürokratie erhob sich ebenso scheinbar über die Klassen, erstickte die demokratische Herrschaft des Proletariats, um die Konterrevolution und die rechte Opposition niederzuhalten, um letztlich die soziale Herrschaft des Proletariats zu sichern.
Worin bestand das Wesen des Bonapartismus in der Sowjetunion? Trotzki schreibt dazu:
Stalin schützt die Errungenschaften der Oktoberrevolution nicht nur vor der feudal-bürgerlichen Konterrevolution, sondern auch vor den Ansprüchen der Arbeiter, vor ihrer Ungeduld und Unzufriedenheit; er zerschlägt den linken Flügel, der die historisch berechtigten und fortschrittlichen Tendenzen der nichtprivilegierten Arbeitermassen zum Ausdruck bringt; er schafft eine neue Aristokratie durch die außerordentliche Differenzierung der Arbeitslöhne, durch Vorrechte, Orden, usw. Indem er sich gegen die untere auf die obere Schicht der neuen gesellschaftlichen Hierarchie stützt – und manchmal auch umgekehrt –, hat Stalin die vollkommene Konzentration der Macht in seinen Händen erreicht. Wie soll man dieses Regime anders als ‚Sowjet-Bonapartismus‘ nennen?5
Der Sowjet-Bonapartismus war also ebenso ein Bonapartismus der Stärke und der Offensive.
Vom deutschen Bonapartismus der Stärke unter Bismarck…
Als einen Bonapartismus der Stärke in Deutschland lässt sich der Bonapartismus Otto von Bismarcks beschreiben. Als erster deutscher Reichskanzler stützte er sich auf die preußischen Junker, den feudalen und halb-feudalen Landadel der weiten preußischen Gebiete östlich der Elbe sowie auf das Militär, die Staatsbürokratie und die Monarchie. Er erstickte die politische Emanzipation und die politische Herrschaft des Bürgertums rigoros. Dies aber diente nur dem Zweck, die soziale Herrschaft des aufkommenden Bürgertums umso mehr zu festigen und ihm einen langsamen, aber stetigen Aufstieg zu verschaffen. Hierzu erstickte er die bürgerliche Demokratie, aber zugleich auch jede politische Regung der Arbeiter:innenklasse. Zwölf Jahre lang blieb die Sozialdemokratie durch die Sozialistengesetze verboten.
Wie er den Aufstieg der Bourgeoisie politisch gegen sie und sozial für sie ermöglichte, schuf er die Einigung Deutschlands gegen dieses Deutschland: Er isolierte Österreich, nahm es für seine Einigung von oben von vornherein aus, und es gab kaum einen deutschen Staat, gegen den Bismarck keinen Krieg führen wollte, nur um eben diese Staaten in seine Botmäßigkeit zu holen. Sein Bonapartismus besaß eine gewisse Schwäche, die vor allem Ausdruck der politischen Rückständigkeit der sich spät entwickelnden deutschen Bourgeoisie war, die noch dazu die Revolution von 1848 nicht zu Ende führte, als sie erkannte, dass ihr eigener Aufstieg einherging mit einem entstehenden Proletariat, was die Herbeiführung der kleinen deutschen Einheit auf reaktionärer Grundlage schuf, welche durch die Niederschlagung der Pariser Kommune besiegelt wurde. Dennoch setzte Bismarck auch gewisse Errungenschaften wie eine wirtschaftliche Einigung, eine gemeinsame Außenpolitik und einige Justizreformen durch. Dieser Prozess war derweil mitunter sehr langsam: Ein einheitliches bürgerliches Gesetzbuch erhielt Deutschland erst 1900, der französische Code civil trat bereits 1804 in Kraft. Vor allem aber trat Bismarck nicht wie Napoleon Bonaparte das Erbe einer erfolgreichen Revolution an. Die Revolution von 1848 hatte die aufsteigende Bourgeoisie jäh beendet, als sie erkannt hatte, dass mit ihr auch das entstehende Proletariat Ansprüche stellte.
…zum demokratisch unvollkommenen Regime der Bundesrepublik
Diese unvollkommene demokratische Tradition hat noch heute Auswirkungen auf das politische Regime in Deutschland.
Die Legislative besteht nämlich nicht nur aus dem Bundestag, sondern auch dem Bundesrat, den wir hier als zweite Kammer bezeichnen. Zwar ist es „staatsrechtlich“, also nach dem Wortlaut des Bundesverfassungsgerichts so, dass der Bundesrat keine „zweite Kammer“ ist, weil er an der Bundesgesetzgebung nur „mitwirke“. Der Staatskundler spricht deshalb von einem Staatsorgan „eigener Art“, was auf Latein mit „sui generis“ wohl besser klingt. Es ist aber absolut nicht ersichtlich, weswegen man nicht von einer zweiten Kammer sprechen sollte, weil der Bundesrat natürlich diese Funktion erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht will diese Stellung aber nicht herausheben. Sonst fiele auf, dass das zweite Organ der Legislative so völlig undemokratisch besetzt wird: Es besteht letztlich aus der Exekutive der Bundesländer.
Einer zweite Kammer dient dazu, den Einfluss der anderen Kammer zu bremsen. Historisch wird so einer demokratischer verfassten Kammer eine konservativere gegenübergestellt.
Der Bundesrat wird in Deutschland nicht gewählt. Es sind die Landesregierungen der 16 Bundesländer, die Vertreter:innen schicken. Diese sind an die Weisungen der Landesregierungen gebunden. Dazu unterhalten die Bundesländer „Botschaften“ in Berlin, die als Landesvertretungen bezeichnet werden. Für das Bundesverfassungsgericht ist diese Legitimation ausreichend, weil eine sogenannte „unmittelbare Legitimationskette“ besteht. Schließlich wählen die Wahlberechtigten den Landtag, der wiederum die Regierungen wählt. Das ändert aber nichts daran, dass damit die Exekutive Teil der Legislative ist. Das ist eigentlich ein Verstoß gegen das bürgerliche Prinzip der Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht aber hat dafür die Lösung gefunden, dass der Bundesrat nur „sui generis“ Teil der Legislative sei.
Auch hier finden wir neben der völlig undemokratischen Grundkonzeption die fortschreitende fehlende Legitimation: Die Landtagswahlen in Ostdeutschland haben in Sachsen eine Minderheitsregierung hervorgebracht. Diese Minderheit darf nun alle vier Stimmen des Landes Sachsen ausfüllen. Die Weder-Minderheit-noch-Mehrheit-Regierung von Thüringen (sie hat genau 44 von 88 Mandanten im Thüringischen Landtag) darf ebenso die vier Sitze für Thüringen ausfüllen. Thüringen hat übrigens nur halb so viele Einwohner:innen wie Sachsen. Nicht aufzählen wollen wir all die Fälle, in denen die Landesregierungen (oder Senate) zwar die Mehrheit der Mandate, nicht aber die Mehrheit der abgegebenen Stimmen besitzen. Ein Beispiel ist das Saarland, wo die SPD mit 43,5 Prozent der abgegebenen Stimmen die absolute Mehrheit im Parlament hat. Sie verfügt damit über drei Sitze, also fast fünf Prozent der Stimmen im Bundesrat. Dabei haben die Länder verschiedenes Stimmgewicht, was kaum nach der Einwohnerzahl gewichtet wird. So haben die bevölkerungsreichsten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg je sechs Stimmen (Einwohner:innen: 18, 13 und 11 Millionen), das winzige Saarland mit nicht einmal einer Million Einwohner:innen oder Bremen jedoch je 3. Das führt dazu, dass eine Stimme aus NRW drei Millionen Einwohner:innen repräsentiert, eine Stimme aus Bremen aber nur 230.000. Zudem können die Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden. Kommt kein einheitliches Ja zustande, so gilt es als Enthaltung, wird jedoch wie eine Nein-Stimme gezählt.
Wie wirkt nun der Bundestag bei der Gesetzgebung mit? Hier wird zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen unterschieden. Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich. Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der aber vom Bundestag überstimmt werden kann. Bevor es soweit kommt, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das ist, zugespitzt formuliert, ein Geheimausschuss von 16 Vertreter:innen des Bundestages und 16 Vertreter:innen des Bundesrates. In diesem Gremium hat also die undemokratische Exekutiv-Parlaments-Kammer das gleiche Gewicht wie die gewählte Kammer. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. In aller Regel werden seine Ergebnisse übernommen.
Die undemokratische Konzeption des Bundesrates
Was aber ist der konkrete Inhalt des Bundesrates? Zweite Kammern gibt es weltweit viele, nur so etwas wie den Bundesrat gibt es neben Deutschland nur in Österreich (die Schweiz als ein Land, das traditionell mit der Weltgeschichte nicht in Verbindung gebracht werden möchte, lasse ich außen vor). Was also drückt er aus?
Er ist die anachronistische und provinzialistische Variante der zweiten, undemokratischeren Kammer. Damit ist er das historische Ergebnis der relativen Stärke der deutschen Fürsten seit der frühen Neuzeit und der relativen Schwäche des deutschen Bürgertums und seiner Furcht vor der Revolution, gepaart mit der absoluten Niederlage des Zweiten Weltkrieges.
Lassen wir zunächst den bürgerlichen Staatskundler zu Wort kommen. Er antwortet auf die Frage, was der Bundesrat denn sei, es handle sich um die demokratische Vertretung der Bundesländer auf der Bundesebene, um ihre Interessen zu verteidigen, als Ausdruck der föderalistisch-republikanischen Struktur der Bundesrepublik. Die Lehren aus Weimar müssten uns zeigen, dass die Gewaltenteilung nicht nur horizontal, also zwischen Legislative, Exekutive und Judikative, sondern auch vertikal verlaufen müsse. Die föderale Struktur sei Ausdruck der „wehrhaften Demokratie“.
Die Bundesrepublik ist tatsächlich ein Bundesstaat. Bundesstaaten gibt es viele, doch der Bundesrat ist doch eine relativ singuläre Angelegenheit. Was ist das Besondere? Die BRD hat einen sogenannten (die Worte des Staatskundlers) „kooperativen Föderalismus“ (im Gegensatz zum so genannten „Wettbewerbsföderalismus“). Im kooperativen Föderalismus führt die föderale Ebene auch Gesetze der Bundesebene aus, im Wettbewerbsföderalismus gibt es eine Trennung: Der Bund führt Bundesgesetze aus, die Länder ihre Landesgesetze.
In Deutschland gibt es den kooperativen Föderalismus, weil es im Wesentlichen keine Bundesverwaltung gibt. Die Länder haben fast die gesamte Staatsverwaltung inne – außer der Bundeswehr, dem Zoll und der Bundespolizei (die kaum ins Gewicht fällt) sowie Bundesrichter:innen. Sie haben alle ihre eigene Polizei, Justizvollzugsbeamt:innen und Gefängnisse. Sie haben zudem alle ihre eigene Justiz und bestimmen die Staatsanwält:innen und die Richter:innen selbst. Der Bund hat aber für die wesentlichen Themen die Gesetzgebungskompetenz. Vereinfacht gesagt ist die Bundesrepublik so aufgebaut, dass der Bund Gesetze macht, aber die Länder sie vollziehen. Überspitzt formuliert sind die Landtagswahlen aufgrund der relativen Bedeutungslosigkeit der Länder in ihrer Selbstständigkeit also in gewisser Weise eine Wahl der Leitung der Verwaltung eines Bundeslandes. Die Länder sind aber nicht unpolitisch. Sie gestalten die Politik im Wesentlichen durch die Art und Weise des Vollzuges von Bundesgesetzen. So führen ein und dieselben Bundesgesetze durch die Verwaltungspraxen der Bundesländer zu teilweise völlig unterschiedlicher Geltung. Freiheitsstrafen etwa unterscheiden sich in verschiedenen Ländern für dieselben Taten teils deutlich.
Der Bundesrat ist nun die Beteiligung dieser Verwaltung (Exekutive) an der Gesetzgebung als zweite Kammer. Das bedeutet, dass die gesamte Verwaltung alle Gesetze der einzig unmittelbar gewählten Kammer entweder komplett stoppen kann (Zustimmungsgesetz) oder sehr weit verzögern kann (Einspruchsgesetz). Besonders bedeutend ist auch, dass der Bundesrat bei Verfassungsänderungen zustimmen muss.
Nun könnte man einwenden: Ist nicht die radikaldemokratische Forderung der revolutionären Marxist:innen gerade eine Kammer, die Exekutive und Legislative vereinigt? Sicher, aber natürlich nicht als Repräsentation der Verwaltung (Justiz, Beamtenapparat und Polizei), sondern als direkt gewählte Kammer, die selbst ihre Beschlüsse durchführt.
Die Legislative in Deutschland in Form eines undemokratisch legitimierten Bundestags wird also durch eine Kammer der Staatsverwaltung ergänzt. Bei Zustimmungsgesetzen und Grundgesetzänderungen ist die Stellung des Bundesrates sehr stark und ohne seine Zustimmung kann nichts passieren. Bei Einspruchsgesetzen kann er grundsätzlich nur aufschieben. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss können mitunter jedoch monatelang dauern und selbst dann kann man immer noch durch Änderungen Verzögerungen einbauen. Diese Stellung des Bundesrates ist stärker als beispielsweise die des französischen Senats, der zwar bei allen Gesetzen mitredet, jedoch nur ein Einspruchsrecht bei einfachen Gesetzen und ein volles Zustimmungsrecht bei Verfassungsänderungen besitzt. Die Stellung des Bundesrates ist aber zum Beispiel schwächer als die des Senats in den USA, der bei jedem Bundesgesetz seine Zustimmung erteilen muss.
Bis zum Jahr 2006 lag der Anteil an Zustimmungsgesetzen bei ungefähr 50 Prozent. Dann trat die Föderalismusreform I in Kraft, die den Anteil auf ungefähr 38 Prozent reduzierte. Das Gewicht dieser undemokratischen Staatsverwaltungskammer ist also immens. Im Reichsrat der Weimarer Republik war die Stellung deutlich schwächer, da er nur Einspruchsrechte hatte sowie bei Verfassungsänderungen zustimmen musste. Er war zudem so preußisch dominiert, dass er neben der Niederhaltung des Reichstages zugleich die Funktion hatte, Preußen seine starke Stellung gegenüber den anderen Staaten zu sichern.
Der Bundesrat hat keine dezidierte parlamentarische Tradition. Sein ganzer Dünkel, sein ganzer Habitus ist nicht der eines bürgerlich-demokratischen Parlaments eines imperialistischen Staates, der sich als moderne Demokratie begreift, sondern der einer reaktionären Ständevertretung. Die Fäden der Geschichte sind unübersehbar: Letztlich schlummert in ihm der Reichstag des Heiligen Römischen Reiches, wo die Stände nach Bänken sortiert waren: Kirche, Fürsten und Reichsstädte. Einzig der Kaiser fehlt heute, aber man hat vorgesorgt: Die Wahl eines Präsidenten findet zwar formal statt, aber nach dem festgelegten Muster der Königsteiner Vereinbarung, nach der jedes Jahr ein anderes Land an der Reihe ist.
Letztlich spiegelt diese relative Stärke der Bundesländer mit ihren sogenannten „Landesfürsten“, den relativen Sieg, den die Fürsten in Deutschland in der frühen Neuzeit über die Reichsstädte und auch die Kirche gewonnen haben. Bedeutsam war hierbei auch das Ergebnis der Revolution der Bauern:Bäuerinnen von 1525. Als klarer Sieger standen die Fürsten da, die sich – sofern sie zum Protestantismus übergetreten waren – das Kirchenvermögen und das Vermögen der Klöster einverleiben und sich an die Spitze der jeweiligen Landeskirche stellen konnten. Hiermit rangen die Fürsten den niederen Adel nieder, der seitdem keine eigenständige Rolle mehr gespielt hat. Aber auch der hohe Adel in Form des Kaisers wurde geschwächte. Seine Stellung fußte insbesondere auf den Reichsstädten, deren Einfluss jedoch mit der nun stärker zusammengefassten ländlichen Macht in Gestalt der Fürsten erheblich zurückging. Dies war eine völlig andere Situation als beispielsweise in England oder Frankreich. In England erledigte der Adel das Problem der Vielzahl der Adeligen durch die sogenannten Rosenkriege selbst. Er schlachtete sich selbst so nieder, dass zuletzt nur noch 100 Personen übrig waren. Diese unwahrscheinliche Konzentration konnte das Bürgertum nach der Abschaffung der Feudalherrschaft für sich nutzen. England hatte seine Revolution 1649 gemacht, eine Republik ausgerufen, den König hingerichtet und ein Ein-Kammern-Parlament ausgerufen. Das House of Lords wurde nach der Abschaffung der Monarchie zunächst nicht mehr einberufen. Als 1660 die Monarchie wieder eingeführt wurde, wurde auch das House of Lords restauriert und als stärkere Kammer gegenüber dem Unterhaus aufgebaut. Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich das Unterhaus zur wichtigeren Kammer.
In Frankreich entstand der Vorläufer des französischen Senats mit der Einführung des „Direktoriums“ 1795. Dem faktisch zunächst als Ein-Kammer-Parlament existierenden Nationalkonvent ist zur Zeit des Direktoriums ein Rat der Alten zur Seite gestellt worden, der mäßigend auf die andere Kammer einwirken sollte. Der radikaldemokratische Entwurf der Verfassung von 1793, welcher ein Ein-Kammer-Parlament mit einem Vollzugsrat und einer Direktwahl von Richtern und Geschworenengerichten vorsah, trat nie in Kraft.
In der Entstehungsgeschichte des Bundesrats spiegelt sich die verspätete Entwicklung Deutschlands wieder. Er entstand erstmals nach dem Wiener Kongress, als alle deutschen Staaten in einem losen Staatenbund zusammengefasst wurden. Dieser Bundesrat war bedeutungslos und funktionierte bereits nach denselben Prinzipien wie heute. Die bornierte Revolution von 1848/49 liefert nichts zur Aufhebung dieses Relikts der Ständegesellschaft – im Gegenteil: Die Paulskirchenverfassung legte letztlich den Entwurf einer konstitutionellen Monarchie vor, wobei der König von Preußen Kaiser gewesen wäre. Vorgesehen war ein Zwei-Kammer-Parlament mit dem „Staatenhaus“ der Bundesländer, wobei die Regierungen der Staaten allesamt aus Monarchien gestammt hätten. Eine Republik wurde nicht gefordert. Selbst diese Verfassung fand aber keine Mehrheit, weil sie eine kleindeutsche Lösung unter preußischer Führung vorsah. Österreich und Bayern waren dagegen und selbst der preußische König lehnte den Vorschlag ab. Die Revolution scheiterte – nur in Baden rief man eine Republik aus. Dort war die Repression nach der Niederschlagung der Revolution umso härter.6
Die nationale Einigung kam erst 1871 im zunächst fortschrittlichen Krieg gegen den französischen Bonapartismus zustande, der sich jedoch schnell in sein Gegenteil verkehrte und in der Niederschlagung der Pariser Kommune endete. Am Ende stand doch die kleindeutsche Lösung ohne Österreich. Die Verfassung von 1848/49 trat also – in etwas reaktionärerer Form – unter preußischer Führung und unter Zwang in Kraft. Der Bundesrat, wie er damals auch hieß, war das Mittel Preußens, sowohl den Reichstag als auch die übrigen Staaten niederzuhalten.
Der deutsche Faschismus hatte die Länder de facto abgeschafft und auf reaktionärer Grundlage durch den „Anschluss“ Österreichs eine großdeutsche Lösung verwirklicht. Nach der Niederlage der deutschen Bourgeoisie im Zweiten Weltkrieg wurden die Länder auf eine Weise wiederaufgebaut, die ihrer nationalen Einheit einen neuen Stoß versetzte. Bevor die BRD entstand, wurden zuerst die Länder wiedergegründet, die durch die jeweiligen Besatzungsmächte in ihren Konturen angepasst worden waren. Die ehemaligen Alliierten prägten „ihre“ Länder noch jahrzehntelang. Sie hatten noch viele Truppen stationiert und übten so eine gewisse Kontrolle über Deutschland aus. Deutschlands außenpolitische ambitionen waren zwar deutlich beschränkter als vor dem Weltkrieg, doch hat es nie aufgehört, eine geopolitische Größe zu sein.
Das Regime der BRD nach 1945
Von der Gründung der Bundesrepublik bis heute kann man für die Bundesrepublik von einem Regime sprechen, in dem bonapartistische Züge sehr schwach ausgeprägt vorhanden waren. Das Regime war trotz der Einschränkungen durch die Fünf-Prozent-Hürde und den Bundesrat relativ demokratisch. Allerdings war die Adenauerzeit deutlich weniger demokratisch als die Periode nach dem Übergang von der Großen zur sozialliberalen Koalition 1969. Dennoch bestand in verschiedenen Momenten für die Bourgeoisie die Notwendigkeit, ihre an sich bürgerlich-demokratische Herrschaftsform mit bonapartistischen Elementen anzureichern. In gewisser Weise kann jeder bürgerlich-demokratischen Institution situativ ein gewisses bonapartistisches Element zuteilwerden.
In der BRD findet sich dieses bonapartistische Element am meisten in der Institution des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat in einigen wichtigen gesellschaftlichen Fragen sehr bedeutende Urteile gefällt, welche dann mitunter zu Gesetzen wurden. Das trifft insbesondere auf das Urteil zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Jahr 1975 zu. Die so genannte Fristenregelung wurde so ins Strafgesetzbuch übernommen und schaffte einen Ausgleich zwischen der Position der Kirche und der Konservativen, die jeden Schwangerschaftsabbruch konsequent ablehnten, und der Linken, die ein weitergehendes Recht auf Abtreibungwollten. So funktionierte die gesellschaftliche Entscheidungsfindung für fast alle gesellschaftlichen „Gewissensfragen“, wie dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung oder der Aufhebung des Verbots der Sterbehilfe. Das gilt aber auch für die Versammlungsfreiheit, wo das Gericht durch den „Brokdorf-Beschluss“ einen Ausgleich zu den ökologischen Massendemonstrationen gefunden hat, welcher eine weitere Radikalisierung verhindern half.
Das Bundesverfassungsgericht genießt in der Bevölkerung äußerst hohe Legitimität und Anerkennung. Die Entscheidungen werden in aller Regel akzeptiert und haben somit eine befriedende Wirkung. Die Anerkennung ist teilweise so hoch, dass die Richter:innen eher wie Mitglieder des Olymps als eines Gerichts erscheinen. Politische Diskussion werden so auf ein „rechtliches“ Terrain verschoben und damit entpolitisiert, indem bestimmte Argumente als von vornherein nicht zulässig angesehen werden. Obwohl all diese Fragen natürlich hochpolitisch sind, entsteht so das Bild einer über den Dingen schwebenden Institution, die also teilweise gleichsam über den Klassen schwebt und einen gewissen Ausgleich als Schiedsrichter über sie herbeiführt.
Insbesondere beim Scheitern der Ampelkoalition hat das Bundesverfassungsgericht aber auch eine ganz aktive, weniger ausgleichende Rolle eingenommen: Es hat zuerst die Abstimmung über das „Heizungsgesetz“ in einer Eilentscheidung gestoppt und es letztlich scheitern lassen. Ein völlig ungewöhnlicher Vorgang. Im folgenden Herbst hat es die Pläne der Ampel für den Haushalt zunichtegemacht. Das Bundesverfassungsgericht trifft hier aktiv politische Entscheidungen.
Dass dies so ist, konnte zwar bisher unter dem Deckmantel der Neutralität und der fachlichen Expertise der Mitglieder verdeckt werden. Doch natürlich werden seit Bestehen der BRD die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat gewählt, wobei die Mitglieder durch den Bundestag erst seit 2015 direkt gewählt werden – davor war hierfür ein Wahlausschuss zuständig. Das wurde nun durch das Scheitern der Kandidatin der SPD, Frauke Brosius-Gersdorf, sichtbar, die aufgrund einer Kampagne von rechts ihre Kandidatur zurückgezogen hat. Eine der größten Befürchtungen bürgerlicher Kommentator:innen war, dass dieser Vorgang die „Würde des hohen Hauses“ antasten würde. Das bedeutet übersetzt, dass die Mitglieder des Olymps auf dem Boden der Tatsachen des politischen Parketts in Berlin landen. Der Legitimität des Bundesverfassungsgerichts kann das nur schaden.
Genau hierum geht es der Rechten und auch Dobrindt mit seinem bonapartistischen Sprung: Die Legitimität der Judikative soll in Frage gestellt werden, um mehr Raum für die Exekutive zu schaffen. Die bonapartistischen Tendenzen in Deutschland gehen also auch einher mit einem Versuch der Exekutive, die bisherigen gelegentlichen Tendenzen eines „Bonapartismus der Judikative“, von der Judikativ hin zur Exekutiven zu verschieben, dies aber in viel radikalerer Form. Zugleich zeigt der ganze Vorgang jedoch erneut die Schwäche der Bundesregierung selbst, was zugleich Ausdruck und Verstärkung dieser Schwäche ist.
Kampf um radikaldemokratische Forderungen
Als Friedrich Merz im Januar 2025 mit der AfD paktierte, um ein rassistisches Gesetz durch den Bundestag zu bringen, gingen Millionen auf die Straße, um für „die Demokratie“ und gegen rechts zu demonstrieren. Es ist richtig, gegen den Rechtsruck auf die Straße zu gehen. Es ist auch richtig, bestimmte demokratische Errungenschaften, deren Einschränkung gerade Ausdruck der hier beschriebenen bonpartistischen Elemente sind, zu kämpfen. Doch die Frage ist, mit welchen Forderungen man was genau erreicht und mit wem man sich dafür zusammentut.
Der Vorschlag der Linkspartei ist, eine ganz große „Volksfront“ von der Union bis zur Linkspartei zu bilden. Man kann aber nicht mit genau den Kräften in einer Front kämpfen, die für die Einschränkung der demokratischen Rechte verantwortlich sind, die man verteidigen will. Dagegen stellen wir die Logik der Einheitsfront der Arbeiter:innen und ihrer Organisationen. Dies erfordert auch, dass diese Einheitsfront radikaldemokratische Forderungen aufnimmt, die einen Übergangscharakter haben.
Dieses radikaldemokratische Programm zu entwickeln ist eine wichtige Aufgabe für die revolutionäre Linke in Deutschland in der kommenden Zeit. Hierfür soll der Artikel eine bescheidene Grundlage bieten. Die revolutionäre Linke und alle Arbeiter:innenorganisationen, wie die Gewerkschaften, müssen den Kampf gegen die fortschreitende Einschränkung demokratischer Rechte aufnehmen, also gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit, gegen Berufsverbote und gegen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Dies bedeutet Solidarität mit der palästinensischen Bewegung aufzubauen, die am meisten von diesen Einschränkungen betroffen ist. Aber das Programm muss auch über diese Minimalforderungen hinaus gehen, was das Aufstellen von radikaldemokratischen Übergangsforderungen notwendig macht. Dazu muss unbedingt gehören, die völlig undemokratische Kammer des Bundesrates durch ein Ein-Kammer-Parlament mit Vollzugsrat und ständiger Abwählbarkeit seiner Mitglieder zu ersetzen, was ebenso mit der Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde einhergehen muss.
Fußnoten
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1.
Leo Trotzki: Nochmals zur Frage des Bonapartismus, in: Ders.: Schriften 1. Sowjetgesellschaft und stalinistische Diktatur, Band 1.1 (1929–1936), Rasch und Röhring Verlag, Hamburg 1988, S. 613–620, hier: S. 616.
- 2. Karl Marx: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte, in: Karl Marx und Friedrich Engels: Werke, Band 8, Dietz Verlag, Berlin 1960, S. 111–207.
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3.
Leo Trotzki: Arbeiterstaat, Thermidor und Bonapartismus, in: Ders.: Schriften 1. Sowjetgesellschaft und stalinistische Diktatur, Band 1.1 (1929–1936), Rasch und Röhring Verlag, Hamburg 1988, S. 581–609, hier: S. 603f.
- 4. Ebd., S. 605f.
- 5. Ebd., S. 606f.
- 6. Auch in der Pfalz war die Republik durchaus gefordert worden; in Baden und anderen Ortes war die Repression trotzdem stark: beispielsweise verließen über 5 Prozent der badischen Bevölkerung das Land, meist in die USA oder Australien (bekannt als „Forty-Eighters“, wo sie im amerikanischen Bürgerkrieg später meist eine nicht unprogressive Rolle spielten; auch Marx (endgültig) und auch Engels mussten auswandern, die beide an den Aufständen teilgenommen hatten, insbesondere Engels, und gingen nach London).