Anklage wegen Hörsaalbesetzung: Ein Angriff auf die gesamte Studierendenbewegung
Warum die Studierendenbewegung am 10. Februar Baki Devrimkaya vor dem Berliner Landgericht verteidigen muss.
Am 10. Februar steht Baki Devrimkaya, Pflegeazubi und palästinasolidarische:r Aktivist:in, vor dem Berliner Landgericht. Der Vorwurf: Nötigung. Was erst einmal unspektakulär aussehen mag, hat auf den zweiten Blick eine große politische Brisanz. Nicht nur, weil der Fall im Kontext der Repression gegen Palästinasolidarität steht, sondern weil in ihm eine Grundsatzfrage der gesamten Studierendenbewegung – in Berlin und darüber hinaus – verhandelt wird: Welche Rechte haben Studierende, die die Hörsäle ihrer Universitäten besetzen?
Mit einer friedlichen Hörsaalbesetzung hatten am 14. Dezember 2023 über 100 Studierende der Freien Universität Berlin gegen den Genozid in Gaza und die Unterstützung der deutschen Regierung protestiert. Das FU-Präsidium hatte sich dort klar gegen das demokratische Recht auf die Versammlungsfreiheit gestellt, indem sie die Studierenden polizeilich räumen lassen hat. Baki Devrimkaya war an der Besetzung als Ordner:in beteiligt und verteidigte als solche:r diese Besetzung völlig gewaltfrei gegen Störer:innen. In erster Instanz wurde Baki bereits von den haltlosen Vorwürfen der Körperverletzung und Beleidigung freigesprochen. Im nun stattfindenden Berufungsprozess geht es um die Frage, ob Baki als Ordner:in das Recht hatte, Störer:innen für wenige Minuten gewaltfrei am Betreten eines besetzten Hörsaals zu hindern, oder ob das schon eine strafbare Nötigung darstellt.
Zum Weiterlesen: Freispruch für Baki, Freiheit für Palästina
Es ist insgesamt ein besorgniserregender demokratischer Skandal, dass Baki jetzt als deeskalierende Ordner:in verurteilt werden soll. Haben Ordner:innen das Recht oder nicht, Versammlungen vor Störer:innen zu schützen, noch dazu völlig gewaltfrei?
Es ist aber auch ein ganz konkreter und direkter Angriff auf die Studierendenbewegung an der Freien Universität Berlin und weit darüber hinaus. Denn die Besetzung von Hörsälen, Teach-Ins oder andere spontane Protestformen, bei denen Studierende sich die Räume ihrer Hochschulen selbst aneignen, gehören zum traditionellen Kern der Methoden der Studierendenbewegung. Sie sind die Grundlage für die Selbstorganisation von Studierenden – gemeinsam mit Hochschulbeschäftigten –, welche die Kraft der Studierendenbewegung historisch immer ausgemacht haben.
Wir haben im Falle der Besetzung im Dezember 2023 – ebenso wie viele weitere Male seitdem – gesehen, wie willkürlich die Universitätsleitung mit ihrem Hausrecht umgeht. Sie hetzte immer wieder bewaffnete Polizist:innen auf friedlich protestierende Studierende, während Störer:innen freien Lauf bekamen. Es ist deshalb selbstverständlich, dass Studierende – gestützt auf das Versammlungsrecht – ihre eigenen Veranstaltungen selbst schützen wollen. Ein Urteilsspruch, der das Recht von Ordner:innen einschränkt, diese selbstorganisierten Versammlungen zu schützen, würde die grundlegenden Methoden der Studierendenbewegung treffen und sie noch mehr als jetzt schon der Willkür der Universitätsleitungen aussetzen, zu entscheiden, welche Proteste legitim sind und welche nicht.
Die Besetzungen gegen den Genozid in Palästina an der FU Berlin, ebenso wie an anderen Universitäten in Berlin, im ganzen Land und weltweit, waren legitim und notwendig. Im Prozess gegen Baki verteidigen wir die Rechtmäßigkeit dieser Proteste, aber wir verteidigen auch die grundlegenden Methoden der Selbstorganisation der Studierendenschaft. Denn diese Selbstorganisation ist heute dringender denn je, angesichts des weiter voranschreitenden Rechtsrucks und Autoritarismus. Während sich die AfD weiter ausbreitet und die Regierung abschiebt, kürzt und aufrüstet, können wir uns nicht auf die Universitätsleitungen verlassen, uns Räume zur Verfügung zu stellen, um darüber diskutieren und entscheiden zu können, wie wir diese Politik stoppen.
Als Waffen der Kritik haben wir immer dafür gekämpft, dass möglichst viele Studierende sich in Versammlungen und Besetzungen organisieren und beteiligen uns aktuell auch am Solidarischen Komitee der Freien Universität Berlin. Die Verteidigung von Baki ist für uns gleichbedeutend damit, das Recht zu verteidigen, uns die Räume unserer Universitäten selbst anzueignen und sie selbst vor Störer:innen zu schützen.
Wir rufen deshalb alle Studierenden an der Freien Universität Berlin, ebenso wie an allen Berliner Hochschulen, dazu auf, Baki am 10. Februar vor Gericht zu verteidigen. Wir richten diesen Aufruf auch an alle Studierendengruppen und -komitees, alle Fachschaftsinitiativen und ASten. Denn heute greifen sie Baki an, aber gemeint sind wir alle!
Hier geht es zum Unterschriftenformular zur Solidarität mit Baki.
Solidarische Prozessbegleitung für Baki
Wann? Dienstag, 10. Februar 2026
1. Kundgebung 8:30 Uhr
2. Kundgebung 16 Uhr
Wo? Landgericht Berlin I, Turmstraße 91