5 Gründe, warum du Baki morgen vor Gericht unterstützen solltest
Als Ordner:in bei einer palästinasolidarischen Hörsaalbesetzung wird Baki von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Hier sind fünf Gründe, warum deine Solidarität morgen wichtig ist.
Morgen, am 10. Februar, steht unsere:r Genoss:in Baki Devrimkaya im Berufungsprozess vor dem Berliner Landgericht. Hinter der von der Staatsanwaltschaft als Verfahren wegen „Nötigung“ dargestellten Anklage steht ein tiefgreifender politischer Angriff – nicht nur auf eine Einzelperson, sondern auf grundlegende demokratische Rechte. Es geht um Versammlungsfreiheit, um die Kampffähigkeit der Studierendenbewegung, um die Verbindung von Studierenden und der Arbeiter:innenbewegung – und um die Frage, ob wir uns von staatlicher Repression einschüchtern lassen oder ihr kollektiv entgegentreten.
1. Weil das Recht von Ordner:innen verteidigt werden muss
Baki wird kriminalisiert, weil Baki als Ordner:in eine Versammlung geschützt hat – friedlich, deeskalierend und im Sinne des Versammlungsrechts. Ordner:innen sind eine Voraussetzung dafür, dass Demonstrationen, andere Protestformen und Streiks sicher stattfinden können. Wenn Gerichte beginnen, das zeitweise gewaltfreie Fernhalten bekannter Störer:innen als „Nötigung“ zu werten, wird faktisch jede selbstorganisierte Versammlung angreifbar. Es würde aussagen, dass Protestierende nicht das Recht haben, sich selbst zu schützen und damit die Versammlungsfreiheit insgesamt aushöhlen. Gerade angesichts der Zunahme rechter Gewalt gegen Gewerkschafter:innen sowie queere und linke Proteste, aber auch der – mittlerweile selbst von der UN und bekannten Menschenrechtsorganisationen kritisieren – eskalierenden Polizeigewalt in Deutschland wäre so ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Baki zu verteidigen heißt deshalb, ein fundamentales demokratisches Recht zu verteidigen.
2. Die Kriminalisierung der Palästinabewegung ist Teil der deutschen Komplizenschaft im Genozid
Der Prozess steht im Kontext einer schon lange anhaltenden Repressionswelle gegen die Palästinasolidarität. Während der deutsche Staat entgegen dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung immer wieder neue Waffenlieferungen an Israel beschließt, sollen Demonstrationsverbote, Polizeigewalt, neue Strafverfahren, Abschiebungsdrohungen und die inflationäre Verwendung des Antisemitismusvorwurfs eine Bewegung delegitimieren, die die imperialistischen Interessen und die Komplizenschaft Deutschlands im Genozid gegen das palästinensische Volk herausfordert.
Trotz vermeintlichem Waffenstillstand ermordet Israel weiterhin unzählige Menschen in Gaza, fördert Siedlergewalt im Westjordanland und blockiert humanitäre Hilfe, während der kolonialistische „Friedensplan“ von Donald Trump darauf abzielt, jede Perspektive der Selbstbestimmung zunichte zu machen. Die Versammlung, die Baki schützte, war im Dezember 2023 die erste palästinasolidarische Hörsaalbesetzung in Deutschland und damit ein wichtiges Ereignis in einem Kampf, der noch lange nicht zuende ist. Die Kriminalisierung der Palästinabewegung dient dazu, den israelischen Verbrecher:innen den Rücken freizuhalten, während gleichzeitig das Aufkommen größerer internationalistischer und antimilitaristischer Bewegungen verhindert werden soll.
Baki wurde in erster Instanz bereits von den haltlosen Vorwürfen der Körperverletzung und Beleidigung freigesprochen. Dass nun an einer konstruierten „Nötigung“ festgehalten wird, zeigt, dass die Staatsanwaltschaft versucht, die Kriminalisierung der Palästinasolidarität um jeden Preis fortzusetzen. Wir müssen hingegen zeigen, dass solange Bombardements, Aushungerung, Vertreibung, Apartheid weitergehen, wir nicht aufhören werden, für ein freies Palästina zu kämpfen.
3. Weil hier ein Präzedenzfall gegen die Studierendenbewegung verhandelt wird
Hörsaalbesetzungen, Teach-ins und selbstorganisierte Veranstaltungen sind nicht ohne Grund historisch wichtige Kampfformen der Studierendenbewegung. Sie ermöglichen politische Diskussionen, Vernetzung und gemeinsame Organisierung. Sie weisen auch darauf hin, wie eine Uni anders funktionieren könnte, in der die Indivudialisierung und der Konkurrenzdruck durchbrochen werden und statt einem fast allmächtigen Unipräsidum Studierende und Beschäftigte selbst demokratisch darüber entscheiden, wie und wofür sie lernen, lehren und arbeiten.
Ebendiese Universitätspräsidien arbeiten aktuell Hand in Hand mit den Regierungen darauf hin, die Unis zu entpolitisieren und noch tiefer in den Dienst der militaristischen Staatsraison zu stellen. Sie berufen sich zunehmend willkürlich auf ihr Hausrecht, wollen Polizeipräsenz am Campus normalisieren und lassen friedliche Proteste räumen, während rechte oder provokative Störer:innen oft unbehelligt bleiben. Neben der massiven Repression gegen die Palästinasolidarität, bei der die Unipräsident:innen Anweisungen des Berliner Senats Folge leisteten, gerät auch die antifaschistische Bewegung ins Fadenkreuz: Erst vor wenigen Monaten haben die Präsidien der FU und HU in Berlin Veranstaltungen zur Blockade der AfD-Jugend in Gießen auf Druck der extremen Rechten hin verboten.
Der Prozess gegen Baki steht in diesem Zusammenhang und ist ein direkter Angriff auf die kämpferischen Traditionen der Studierendenbewegung. Wird Bakis Verurteilung bestätigt, stärkt das die autoritäre Praxis von Unileitungen und Regierungen: Sie wollen alleine darüber bestimmen, welcher Protest „legitim“ ist – und welcher mit Polizeigewalt und Kriminalisierung unterdrückt wird.
4. Weil Studierende und Beschäftigte gemeinsam angegriffen werden
Baki ist Pflegeazubi und als ver.di-Mitglied aktiver Teil der Arbeiter:innenbewegung. Die Repression trifft nicht zufällig Aktivist:innen, die Studierendenproteste mit einer Perspektive des gewerkschaftlichen Kampfes von Beschäftigten und Auszubildenden verbinden. Historisch waren Studierendenbewegungen dann am stärksten, wenn sie sich mit Arbeitskämpfen verbunden haben. Der Generalstreik in Italien im vergangenen Herbst, bei dem Beschäftigte der Industrie, der Logistik und des öffentlichen Dienstes gemeinsam mit Schüler:innen und Studierenden in den Kampf eingetreten sind, um die Global Sumud Flotilla zu verteidigen und Waffenlieferungen an Israel zu stoppen, hat das Potential dieses Bündnisses gezeigt. Auch an der FU Berlin selbst wurde kürzlich ein Schritt in diese Richtung gemacht, als Beschäftigte sich auf einer Streikversammlung im Rahmen der Tarifrunde der Länder mit den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht solidarisierten. Staat und Institutionen haben Angst, dass solche Beispiele, die ihre reaktionäre Agenda gefährden könnten, sich weiter ausbreiten. Ein Angriff auf eine:n solidarischen Ordner:in ist ein Signal, das darauf abzielt, die Trennung von Studierenden- und Arbeiter:innenbewegung aufrechtzuerhalten. Baki zu unterstützen heißt, eine klassenkämpferische Perspektive zu verteidigen – und das Recht, dass Studierende und Beschäftigte gemeinsam kämpfen.
5. Weil Repression politisiert und kollektiv beantwortet werden muss
Repression soll einschüchtern, vereinzeln und demoralisieren. Sie soll uns glauben lassen, wir seien im Unrecht – und besser still. Die Geschichte von linken, antiimperalistischen und Arbeiter:innenbewegungen zeigt aber auch, dass Repression im Gegenteil zum Ausgangspunkt für Politisierung und Ausweitung werden kann, wenn wir sie gemeinsam beantworten.
Heute trifft es Baki und die Palästinabewegung. Gemeint sind aber letztlich auch antifaschistische Mobilisierungen, politische Streiks, Proteste gegen Kürzungen und Aufrüstung. Wenn wir jetzt nicht klar machen, dass jeder Angriff auf Einzelne ein Angriff auf uns alle ist, werden die Spielräume dafür, für eine Zukunft frei von Krieg, Völkermord und Armut zu kämpfen, immer enger. Vor Gericht präsent zu sein, heißt deshalb nicht nur, Baki zu unterstützen, sondern ein Zeichen in Solidarität mit allen Unterdrückten, gegen den wachsenden Autoritarismus, Militarismus und Rechtsruck zu setzen. Lasst uns zeigen, dass wir uns nicht einschüchtern und uns unsere Rechte und unsere Räume nicht nehmen lassen.
Solidarische Prozessbegleitung für Baki
Wann? Dienstag, 10. Februar 2026
1. Kundgebung 8:30 Uhr
2. Kundgebung 16 Uhr
Wo? Landgericht Berlin I, Wilsnacker Straße 4