NSU-Prozess: Urteil, aber noch lange kein Schlussstrich

11.07.2018, Lesezeit 7 Min.
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Heute fand nach über fünf Jahren die Urteilsverkündung im NSU-Prozess statt: mindestens 15 Jahre Haft für Beate Zschäpe, geringere Strafen für die anderen Angeklagten. Im ganzen Prozess wurde jedoch die Rolle des deutschen Staates völlig ausgespart, der tief in die Geschehnisse um die Morde verwickelt ist und die Aufklärung systematisch verhindert hat. Doch seine Schuld geht noch viel tiefer: Ohne den systematischen Rassismus gegen die sogenannten Gastarbeiter*innen und die Rekapitalisierung der DDR hätte es den NSU nicht gegeben.

Das Urteil wurde verkündet: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe (mit besonderer Schwere der Schuld, das heißt mindestens 15 Jahre Haft), zehn Jahre Haft für Ralf Wohlleben, geringere Haftstrafen für André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze.

Das Gericht folgte der Argumentation der Bundesanwaltschaft, Zschäpe habe „alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mit bewirkt“. Sie wurde verurteilt wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung. Ihre Verteidiger wollen nun in Revision gehen. Doch das Urteil fiel trotzdem niedriger aus als erwartet, weil das Gericht keine Sicherheitsverwahrung nach der Haft verhängt hat – das, und auch die niedrigeren Haftstrafen für die anderen Angeklagten, sorgten bei der „Kein Schlussstrich“-Kundgebung vor dem Gerichtssaal für große Empörung, wie Spiegel Online berichtet:

Die Redner bei der „Kein Schlussstrich“-Kundgebung üben scharfe Kritik am Urteil: In keinem Terrorprozess, bei dem es um Islamisten oder Linksterroristen gegangen sei, habe es „so milde Urteile gegeben“, sagt ein Redner und ruft anschließend in Anspielung auf das eher milde Urteil für André E.: „Selbst ein Steinwurf bei G20 wird härter bestraft.“ Die Menge applaudiert begeistert. Es gehe dem Gericht und den Strafermittlern darum, dass man unbedingt an der Theorie vom Einzeltäter-Theorie festalten wolle. „Da hätte es nicht gepasst, wenn größere Mitschuld von Nebenangeklagten ans Licht gekommen wäre“, sagt er. Die Botschaft des Urteils sei: „Nazis können über zwei Jahrzehnte Nazis unterstützen, Menschen zu ermorden und dann gehen sie mit zweieinhalb bis drei Jahren Haft aus dem Gericht.

Es steht völlig außer Frage: Der NSU war nicht zu dritt. Die These von der klandestinen Kleinstgruppe, die das Land unbemerkt mit ihrem Terror überzog, ist überholt. Der NSU hatte zahlreiche Unterstützer*innen in Ost und West, war Teil eines extrem rechten Netzwerks. Der langwierige Prozess hat aber keineswegs für Klarheit gesorgt. Die Rolle der Behörden wurde weder in der Anklageschrift noch im Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft aufgeworfen. Trotzdem wissen wir, dass der Verfassungsschutz in vielfacher Hinsicht mit dem NSU verbunden war. Rund vierzig V-Leute waren im Umfeld des NSU zu finden, ein Beamter des Verfassungsschutz war während einem der Morde am Tatort, mehrmals wurden bei Verfassungsschutzämtern für die Aufklärung relevante Akten zerstört. Für andere Akten wurde eine Geheimhaltungsfrist von 120 Jahren verhängt. Die Liste ließe sich ohne Weiteres fortführen. Patrycia Kowalska, Pressesprecherin der Kampagne „Kein Schlussstrich“ hat recht, wenn sie betont:

Auch nach 5 Jahren Jahrhundert-Prozess gibt es mehr Fragen als Antworten. Solange die Anliegen der Betroffenen und Angehörigen um Aufklärung, Rehabilitation und Gedenken nicht gehört werden, das gesamte Netzwerk des NSU nicht enttarnt, die staatlichen Verwicklungen nicht offengelegt werden und dies alles nicht Konsequenzen nach sich zieht – solange fordern wir: Kein Schlussstrich.

Die staatlichen Verwicklungen gehen aber noch tiefer. Denn dem Streifzug der faschistischen Mörder ging bereits ein anderer Streifzug voraus. Nach dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik begann ein beispielloser Raub an einer gesamten Gesellschaft. Die Wiederherstellung des Kapitalismus ging einher mit der Ausplünderung der Industrie und Finanzen der DDR mithilfe der Treuhandanstalt. Die sozialen Verheerungen und die Verzweiflung, die dieser Raub bedeutete, bildeten den Nährboden für das Erblühen eines Rassismus, der sich in zugespitzter Form in den Pogromen der 1990er und auch in der Mordserie des NSU nach 2000 ausdrückte. Erst die Perspektivlosigkeit breiter Schichten erlaubte die Entstehung einer radikalisierten Rechten, die Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Jahre lang das Leben im Untergrund ermöglichten.

Den NSU in seinen strukturellen Bedingungen zu betrachten, bedeutet zugleich keineswegs, den rechten Terror als etwas dezidiert Ostdeutsches abzutun. Denn natürlich hatte der NSU auch in den alten Bundesländern ein Netzwerk von Unterstützer*innen. Und auch in Westdeutschland gab und gibt es rechte Terroranschläge.

Jahrzehntelang wurde die Aufarbeitung der faschistischen Vergangenheit von Staats- und Parteibediensteten in der BRD systematisch behindert, weshalb ein rechtsradikaler Nährboden von Alt- und Neonazis immer wieder neu Fuß fassen konnte. Zugleich vollzogen sich dieselben strukturellen Prozesse wie im Osten auch in der alten Bundesrepublik in veränderter Form – dazu gehörte auch der systematische staatliche Rassismus gegen sogenannte Gastarbeiter*innen.

Es versteht sich auch von selbst, dass der Rassismus in Ostdeutschland 1990 nicht vom Himmel fiel. Auch in der DDR hatte es ihn gegeben, er richtete sich zum Beispiel gegen Vertragsarbeiter*innen aus anderen Arbeiter*innenstaaten. Das ist nicht weiter verwunderlich, schließlich war die DDR selbst ein widersprüchlicher Staat und von einer befreiten Gesellschaft weit entfernt. Für ein Absterben des Rassismus fehlte schlicht die materielle Basis.

Und doch ist es wichtig festzuhalten: Der NSU mordete nicht in der DDR. Allzu oft wird im bürgerlichen Narrativ die Erklärung für den Rassismus im Ostdeutschland der 1990er Jahre in der DDR gesucht. Dabei besitzt die Behauptung einer solchen starken Kontinuität rein instrumentellen Charakter. Ähnlich gelagert sind Thesen, die behaupten, der Rassismus sei ein Ausdruck einer Überforderung mit der neugewonnenen Freiheit und „dem Fremden“ nach 1989. Die Aufgabe solcher Behauptungen ist nichts weiter als die Verantwortung der BRD für die soziale Degradierung einer ganzen Gesellschaft zu verschleiern. Es ist der Versuch, den rechten Terror auf Umwegen irgendwie dem „Sozialismus“ in die Schuhe schieben zu können.

Es ist völlig klar, dass der gleiche kapitalistische Staat, der in jeder Hinsicht den rechten Terror ermöglicht hat, die begangenen Taten nicht aufklären kann. Neue Morde wird er auch in Zukunft nicht verhindern. Die Lösung liegt nicht in der verstärkten Strafverfolgung. Es ist geradezu zynisch, dass es dem deutschen Staat gelingt, seine eigenen Verwicklungen in die Morde zu seinen Gunsten umzulenken. „Ermittlungspannen“ wie das systematische Schreddern prozessrelevanter Akten beim Verfassungsschutz dienen so als Vorwand für mehr Mittel, eine bessere Ausstattung und damit eine noch dichtere Überwachung. Doch der NSU konnte nicht trotz, sondern wegen des Verfassungsschutzes morden. Das Problem liegt eben nicht darin, dass der deutsche Staat untätig gewesen wäre, sondern darin, dass er die Grundlagen für den Terror geschaffen hat.

Um diese Grundlagen zu bekämpfen, ist es nötig, systematisch gegen den strukturellen Rassismus des Staates zu kämpfen. Dazu gehört die scharfe Verurteilung und weitere Aufdeckung der staatlichen Verstrickungen in die rechtsextreme Szene. Aber es geht noch um mehr: Denn die Verweigerung demokratischer Rechte für Geflüchtete und Migrant*innen – die in dem neuen „Asylkompromiss“ der Bundesregierung sogar bis zur Etablierung von Konzentrationslagern in Nordafrika und an der deutschen Grenze geht – sowie die staatlich gewollte rassistische Strukturierung des Arbeitsmarkts sind der Nährboden, auf dem heute der rechte Terror gedeihen kann. Diese faschistischen Auswüchse sind nur die extremste Konsequenz eines gesamtgesellschaftlichen Rassismus. Dagegen muss der Kampf für gleiche demokratische Rechte für alle, die hier leben, und für ein Ende jeglicher Sondergesetze für Geflüchtete und Migrant*innen geführt werden.

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